In Zukunft soll geschiedenen Mitarbeitern bei einer erneuten Heirat nicht mehr automatisch gekündigt werden, wie aus einem Änderungsvorschlag für die Grundordnung des kirchlichen Dienstes hervorgeht, über den die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Samstagsausgabe) berichtet. Demnach soll eine Wiederheirat nur ein Kündigungsgrund sein, wenn sie "nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und dadurch die Glaubwürdigkeit des kirchlichen Dienstes zu beeinträchtigen".
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In der aktuellen Grundordnung heißt es, von einer Kündigung könne nur dann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn sie im Einzelfall unangemessen erscheine. Die vorgeschlagene Änderung soll dem Bericht zufolge für alle katholischen Angestellten gelten, auch für die Caritas. Es gehe "selbstverständlich nicht darum, den Grundsatz der Unauflöslichkeit der Ehe aufzugeben", sondern um eine "Anpassung der Rechtslage an die Anwendungspraxis", heiße es in dem Änderungsvorschlag.
Wie die Zeitung berichtet, wurde das Papier von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Freiburger Erzbischofs Robert Zollitsch und des Verbands der Diözesen Deutschlands erarbeitet. Die meisten Stellungnahmen der Bistümer zu dem Entwurf seien positiv, nur ein namentlich nicht genanntes Bistum lehne ihn weitgehend ab. Beschließen müsste die Änderungen die Bischofskonferenz. Bis zum 24. November soll ein abschließender Entwurf vorliegen.