Die Elbe zwischen Hamburg und Cuxhaven darf vorerst nicht weiter ausgebaggert werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte am Donnerstag das Verfahren zur Elbvertiefung aus. Das Gericht wird den Prozess ruhen lassen, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer ähnlichen Sache über die Auslegung der europaweiten Wasserrahmenrichtlinie entschieden hat. (AZ: BVerwG 7 A 14.12)
Die Leipziger Richter bemängelten zwar auch Fehler in den Planfeststellungsbeschlüssen, stellten aber zugleich fest, dass diese allein das Verfahren nicht aufheben würden. Mit einer Fortführung des Prozesses wird im Frühjahr 2015 gerechnet.
Der Naturschutzbund (Nabu) und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatten gegen Pläne Hamburgs und des Bundes geklagt, die Elbe auf mindestens 16 Meter weiter auszubaggern. Damit sollen in Zukunft auch die Containerschiffe mit großem Tiefgang unabhängig von den Gezeiten in den Hafen einfahren können.
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Dass eine Vertiefung den ökologischen Zustand der Elbe verschlechtern würde, räumten auch die Hamburger Planer ein. Sie hofften daher auf eine Ausnahmeregelung von der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die eine Verschlechterung der Wasserqualität durch Baumaßnahmen verbietet. Beim EuGH in Luxemburg ist derzeit ein Verfahren über den Ausbau der Weser anhängig. Die Auslegung der Richtlinie bei diesem Projekt wird als wegweisend auch für die Elbvertiefung angesehen.
Unabhängig von der EU-Wasserrahmenrichtlinie äußerte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag auch Kritik an den Planfeststellungsbeschlüssen. So hätten sich die Planer bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen zu sehr auf den stark gefährdeten Schierlingswasserfenchel konzentriert und die Bedrohung anderer Pflanzen zu wenig untersucht. Außerdem fehle es bei einigen Überprüfungen an einer "hinreichend fachlichen Untersetzung" - zum Beispiel bei der Frage, inwiefern Brutgebiete von Vögeln durch vermehrte Überflutungen beeinträchtigt wären.
Der Vorsitzende Richter Rüdiger Nolte bezeichnete die Anzahl der Mängel zwar als "stattlich", aber auch prinzipiell als behebbar. Außerdem führten sie weder einzeln noch in der Summe zur grundsätzlichen Aufhebung des Planfeststellungsverfahrens. Somit bleibt die Wasserrahmenrichtlinie, über die indirekt in Luxemburg verhandelt wird, maßgeblich für die Entscheidung über die Elbvertiefung.
Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND in Hamburg, nannte den Beschluss des Gerichts einen "Zwischenerfolg". Besonders hob er die Rügen des Gerichts über die Methoden der Planer bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen hervor. Zudem betonte er, die Umweltverbände blieben bei ihrer Ansicht, dass die "Elbvertiefung insgesamt ökologisch nicht vertretbar" und auch nicht mehr zeitgemäß sei.
In einem gemeinsamen Schreiben von BUND, Nabu und dem unterstützenden "World Wide Fund For Nature" (WWF) erklärten die Umweltschützer, das Planungsverfahren zeige die Notwendigkeit, die deutsche Flusspolitik neu auszurichten. Alle als Bundeswasserstraßen genutzten Flüsse in Deutschland seien in einem schlechten oder mäßigen Zustand.