Der Direktor des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Norbert Groß, hat kirchliche Einrichtungen verteidigt, die keine bekennenden Muslime beschäftigen möchten. Das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts habe nur klargestellt, was implizit schon klar war, sagte Groß der "tageszeitung" (Freitagsausgabe): "Kirchliche Einrichtungen unterliegen kirchlichem Recht." Das beinhalte auch bestimmte Loyalitätspflichten.
###mehr-artikel###
"Wenn Sie an einem christlichen Krankenhaus arbeiten wollen, müssen Sie sich dessen Corporate Identity anpassen", sagte Groß. Das sei in der Privatwirtschaft genauso: Was nicht zum Image des Unternehmens passe, könne zu Konflikten führen. "Genauso ist es, wenn Sie in einer kirchlichen Einrichtung ein so eindeutiges religiöses Zeichen wie ein Kopftuch geben wollen."
Groß erklärte zugleich, dass Ausnahmen denkbar seien. "Wenn in einem evangelischen Krankenhaus eine katholische Ordensschwester arbeiten würde, würde das wohl von der Mehrheit als Zeichen der Ökumene gedeutet werden", sagte der Direktor. Wichtig sei, das eindeutige Zeigen religiöser Zeichen müsse einer gemeinsamen Sache zuträglich seien.
Auf die Frage, ob eine bekennende Muslimin in einer christlichen Einrichtung auch ein Zeichen für eine tolerantes Miteinander der Religionen sei, antwortete Groß: "Darüber kann man nachdenken." Es dürfe aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine christliche Einrichtung keinen Wert auf ein erkennbares christliches Profil legt.