Diakonie: "Kein Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche"

Diakonie: "Kein Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche"
Das Kopftuch-Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat eine Kontroverse ausgelöst. Es gebe kein allgemeines Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche, betont die Diakonie. Kritik kommt vom Zentralrat der Muslime, von SPD und Linkspartei. Politiker der CDU begrüßen das Urteil.

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland sieht im Urteil des Bundesarbeitsgerichts einen "Rückschlag für die Integrationspolitik in Deutschland". Für die betroffene Krankenschwester, die gegen das Kopftuchverbot in einer evangelischen Klinik geklagt hatte, sei das Urteil "eine persönliche Tragödie", sagte der Zentralratsvorsitzende Aiman Mazyek der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

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Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hatte am Mittwoch entschieden, dass ein kirchliches Krankenhaus einer muslimischen Pflegerin das Tragen eines Kopftuchs verbieten darf. Das im Grundgesetz geschützte kirchliche Selbstbestimmungsrecht sei hier höher zu bewerten als die Religionsfreiheit der Krankenschwester, heißt es in dem Urteil (AZ: 5 AZR 611/12). Konkret ging es um eine Muslimin, die seit 1996 in der evangelischen Augusta-Klinik in Bochum arbeitete. Kritik an der Entscheidung kam aus der SPD und der Linkspartei.

Für den Zentralrat der Muslime in Deutschland steht das Urteil in einer Reihe mit weiteren Richtersprüchen, die den Sonderstatus der Kirchen in Deutschland bestätigten. Man müsse die Frage stellen, inwiefern eine solche Rechtsprechung noch zeitgemäß sei, sagte Mazyek: "Heutzutage ist es Aufgabe von erfolgreichen Unternehmen, sich weltoffen aufzustellen."

"Zurückhaltung" erwartet

Jörg Kruttschnitt, Vorstand des diakonischen Bundesverbandes, appellierte an kirchliche Einrichtungen, im Einzelfall mit Blick auf die jeweilige Situation und die verschiedenen Interessen zu entscheiden, ob ihre Mitarbeiterinnen ein Kopftuch tragen dürften oder nicht. "Es gibt definitiv kein Kopftuchverbot in der evangelischen Kirche", sagte er am Donnerstag im WDR-Radio. Er könne sich gut vorstellen, dass etwa in der Buchhaltung muslimische Mitarbeiterinnen ihr Kopftuch tragen könnten. "Wir wollen, dass Leute mit anderer Religion bei uns arbeiten", betonte Kruttschnitt: "Wir erwarten aber eine gewisse Zurückhaltung."

Der Kirchenbeauftragte der Unionsfraktion, Franz Josef Jung (CDU), sagte dem Kölner "Stadt-Anzeiger" (Donnerstagsausgabe): "Ich halte das Urteil für richtig". Es mache einen Unterschied, ob es sich um eine staatliche oder eine kirchliche Einrichtung handele. Eine kirchliche Einrichtung dürfe verlangen, dass die Neutralität gewahrt werde. Die stellvertretende CDU-Bundesvorsitzende Julia Klöckner, Mitglied im Zentralkomitee der Katholiken in Deutschland, äußerte sich ebenfalls zufrieden: Alles, was Ausdruck der Unterdrückung von Frauen ist und nicht unserem Gleichberechtigungsgrundsatz von Mann und Frau entspricht, sehe ich skeptisch." Ein Kopftuch passe nicht zu einer freien Gesellschaft, sagte Klöckner der Rhein-Zeitung