Maas: Keine Klageflut durch schärferes Sexualstrafrecht

Foto: dpa/Jens Kalaene
Maas: Keine Klageflut durch schärferes Sexualstrafrecht
Durch die geplanten schärferen Gesetze gegen Kinderpornografie und Cybermobbing droht nach Einschätzung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) keine Klagewelle.

"Eine Prozessflut wird es nicht geben", sagte Maas der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstagsausgabe). Die Neuregelung verbiete zwar die Verbreitung unbefugt hergestellter Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen. Was zum normalen Alltag gehöre, bleibe aber erlaubt.

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Maas trat auch Kritik entgegen, die geplante Strafbarkeit der Veröffentlichung bloßstellender Bilder von Erwachsenen schaffe eine rechtliche Grauzone. Strafbar sei künftig nur, wenn die Bilder dem Ansehen der Person erheblich schaden. In der Regel werde dieses Delikt nur auf Antrag verfolgt, "ähnlich wie zum Beispiel bei der Beleidigung". Auch die Presseberichterstattung bleibe uneingeschränkt möglich: "Was vom Presserecht gedeckt ist, passiert nicht unbefugt im Sinne unserer Neuregelungen."

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf gebilligt, der unter anderem eine härtere Bestraftung von Kinderpornografie vorsieht und die bisherige Grenze zu Kinderpornografie verschiebt. Demnach sollen die Herstellung und der Handel mit Nacktbildern von Kindern künftig strafbar sein. Kritik an den Plänen kam unter anderem vom Deutschen Journalisten-Verband, der eine Einschränkung der Presse- und Rundfunkfreiheit befürchtet, und vom Deutschen Anwaltverein.