Das Verwaltungsgericht Hannover verpflichtete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in einem am Montag bekanntgemachten Urteil, einen 18-jährigen Jesiden aus dem arabischen Land als Flüchtling anzuerkennen (Az. 6 A 9853/14). Das Bundesamt hatte den Asylantrag des Mannes im Juni abgelehnt, weil es zum damaligen Zeitpunkt keine ausreichende Bedrohung der jesidischen Bevölkerung im Irak sah. Gegen den Bescheid hatte der Jeside geklagt.
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Das Gericht gelangte zu der Auffassung, dass dem Kläger bei der Rückkehr in seine Heimat "mit überwiegender Wahrscheinlichkeit" Verfolgung drohe, wie ein Sprecher erläuterte. Die Gewalttaten der Terrorgruppe "Islamischer Staat" (IS) hätten eine Massenflucht der jesidischen Bevölkerung in die Türkei und vor allem in die kurdischen Autonomiegebiete des Irak ausgelöst. Innerhalb des Irak hätten die Jesiden keinen Schutz, weil die Fluchtwege in die kurdischen Autonomiegebiete durch die IS-Kämpfer abgeschnitten seien. Außerdem könnten die Autonomiegebiete selbst wegen der Bedrohung durch die Milizen nicht als dauerhaft sicher angesehen werden.
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Das beklagte Bundesamt kann beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Berufung gegen das Urteil beantragen. Dass die Behörde dieses Rechtsmittel einlegt, ist allerdings unwahrscheinlich. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums geht das Bundesamt inzwischen von Schutzbedarf für Jesiden und andere Bevölkerungsgruppen aus dem Irak aus. Bereits seit dem 16. Juni würden keine negativen Asylentscheidungen für Iraker mehr getroffen. Ablehnende Entscheidungen würden zunächst zurückgestellt. Beim Verwaltungsgericht Hannover sind noch rund 50 Verfahren für aus dem Irak stammende Jesiden anhängig.