2013 untersuchten die Ämter in knapp 116.000 Fällen die Kindeswohlgefährdung, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Das waren 8,5 Prozent mehr als im Vorjahr.
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In 77.000 Fällen lag nach Einschätzung der Ämter keine Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Kindeswohls vor. Bei jeder zweiten Untersuchung habe das Jugendamt einen Hilfe- oder Unterstützungsbedarf festgestellt. Die Zahl der akuten und latenten Kindeswohlgefährdungen blieb nahezu unverändert bei 17.000 bzw. 21.000 Verfahren.
Demnach zeigten knapp zwei von drei der gefährdeten Kinder Anzeichen von Vernachlässigung. Die Jugendämter hätten bei 26 Prozent von ihnen eine psychische Misshandlung festgestellt. Laut Statistik wurden 23 Prozent der Kinder körperlich misshandelt. In fünf Prozent der Verfahren habe sexuelle Gewalt vorgelegen.
Hinweise von Nachbarn, Schulen - oder anonym
Meist untersuchte das Jugendamt das Kindeswohl bei Kindern bis zum Grundschulalter: Jedes vierte Kind hatte laut Statistik das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet. 20 Prozent der Kinder waren zwischen drei und fünf Jahre alt. Fast genauso häufig habe das Jugendamt das Kindeswohl bei Grundschülern zwischen sechs und neun Jahren überprüft, die 22 Prozent der Fälle ausmachten. 18 Prozent der Kinder waren zwischen zehn und 13 Jahre alt. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren hätten 15 Prozent der Verfahren ausgemacht.
Das Jugendamt wird bei der Gefährdung des Kindeswohls nur aktiv, wenn es gewichtige Anhaltspunkte gibt. Laut Statistik kamen die meisten Hinweise von Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft (19 Prozent). Bekannte oder Nachbarn hätten zu 14 Prozent der Fälle Anhaltspunkte geliefert. Schulen oder Kindertageseinrichtungen gaben den Anstoß für zwölf Prozent der Untersuchungen. Jeder zehnte Hinweis sei anonym erteilt worden.