Mit Blick auf eine entsprechende Forderung aus den Reihen der CDU sagte der Ärztepräsident in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd), das Standesrecht reiche aus. "Es gibt keinen Grund für eine strafrechtliche Regulierung", sagte er. Das Berufsrecht untersagt bislang als einzige Instanz Ärzten die Beihilfe zum Suizid.
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Montgomery begründete, mit einer Regelung über das Berufsrecht hinaus bestünde die Gefahr, dass die Palliativmedizin in den Bereich des Strafrechts gerückt werde. "Bei der palliativen Sedierung, die gewollt ist, reizt man schmerzlindernde Medikamente bis zu einer Stufe aus, wo auch ein Risiko besteht, dass sie lebensverkürzend wirken", sagte er. Das sei eine schwierige Gratwanderung für die Ärzte. Mit einer Rechtsverschärfung bestünde das Risiko, "dass der Mut zu einer intensiven Schmerztherapie und einer intensiven palliativen Sedierung wieder sinken würde", sagte Montgomery.
Gleichzeitig wies er Forderungen nach einer Erlaubnis für Sterbehilfe für Ärzte zurück, wie sie unter anderem von Bundestagspräsident Peter Hintze (CDU) und der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, erhoben wurden. "Wir möchten nicht die Profis für den Tod sein. Wir sind die Profis für das Leben", sagte der 62-Jährige.
Er wolle nicht den "klinisch sauberen, qualitätsgesicherten Tod auf Wunsch einzelner Menschen vermitteln", sagte Montgomery. "Wir setzen auf Aufklärung, auf ein würdevolles Sterben mit Schmerztherapie in Kliniken und Hospizen."