###mehr-artikel###Leutheusser-Schnarrenberger ist Mitglied des sogenannten Löschbeirats, den Google nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai berufen hat. Laut EuGH können Google und andere Suchmaschinen unter Umständen zur Entfernung heikler persönlicher Informationen verpflichtet werden. Suchmaschinenbetreiber trügen eine Mitverantwortung für den Schutz des Privatlebens und persönlicher Daten, erklärten die Richter. Bürger können sich nun direkt an die Betreiber wenden, um zu beantragen, dass Links zu missliebigen Informationen nicht mehr in der Suchergebnis-Liste auftauchen.
Grundsätzlich sei das Urteil hervorragend, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Es mache deutlich, dass es auch im Internetzeitalter Privatsphäre geben müsse. Die Texte blieben bei den Originalquellen, etwa Zeitungs-Webseiten oder Blogs, weiter erhalten, sie seien nur nicht mehr über Google-Suchergebnisse einem weltweiten Publikum zugänglich.
Rechte von Journalisten berücksichtigen
Die Auswirkungen des Urteils auf den Journalismus seien aber noch nicht ausreichend erforscht worden, sagte die FDP-Politikerin. Denkbar sei es, bei der geplanten Novelle der europäischen Datenschutzverordnung Rechte von Journalisten verbindlich in den Entscheidungsprozess aufzunehmen.
Dem Löschbeirat von Google gehören neben anderen auch der UN-Sonderberichterstatter für Medienfreiheit, Frank La Rue, und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales an. Das Gremium arbeitet nach Auskunft Leutheusser-Schnarrenbergers ehrenamtlich und erhält lediglich Aufwandsentschädigungen. Der Beirat soll Empfehlungen ausarbeiten, wie das EuGH-Urteil in der Praxis umgesetzt werden kann.
Bei Google gingen nach Konzernangaben bis Mitte Juli europaweit rund 91.000 Löschanträge zu 328.000 Internetlinks ein. 16.000 Anträge kamen aus Deutschland. Mehr als 50 Prozent der Anträge hatten Erfolg, gut 30 Prozent wurden abgelehnt. In 15 Prozent der Fälle forderte Google weitere Informationen der Antragsteller an.