SPD-Politikerin lehnt Sterbehilfe durch Vereine ab

Foto: epd-bild / Werner Krüper
SPD-Politikerin lehnt Sterbehilfe durch Vereine ab
Sterbehilfe sollte nur durch den behandelten Arzt durchgeführt werden, sagt Christine Lambrecht von der SPD. Währenddessen spricht sich Grünen-Politikerin Künast gegen ein strafrechtliches Verbot der Sterbehilfe aus.

Die Debatte über Sterbehilfe in Deutschland hält an. Die SPD-Politikerin Christine Lambrecht lehnte es am Dienstag ab, Sterbehilfe durch Vereine zu legalisieren. Zugleich zeigte sich die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber Regelungen, bei denen der behandelnde Arzt die Sterbehilfe leistet. Die Grünen-Politikerin Renate Künast sprach sich für die Zulassung organisierter Sterbehilfe unter strengen Auflagen aus.

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Lambrecht grenzte sich von der Position von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ab. Dieser wolle "auf keinen Fall Möglichkeiten eröffnen", sagte sie im Deutschlandradio Kultur. Sie wolle hingegen schauen, "ob wir zu Regelungen kommen, die so etwas ermöglichen, aber unter klaren Voraussetzungen und unter Berücksichtigung auch dieser ganzen schwierigen ethischen Fragestellungen". 

Gesundheitsminister Gröhe tritt für ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zum Suizid ein. Der Bundestag will nach der Sommerpause in einer offenen Debatte die unterschiedlichen Positionen diskutieren. 2015 soll es zu einer Entscheidung kommen.

Gröhe hatte am Wochenende darauf hingewiesen, dass ein Verbot kommerzieller Anbieter heute durch spendenfinanzierte vereinsmäßige Angebote umgangen werden könne. Lambrecht erklärte, auch für sie schieden Sterbehilfe-Vereine aus. Ob diese gewerbsmäßig organisiert seien oder nicht, sei ihr dabei egal.

Die Grünen-Politikerin Renate Künast plädierte hingegen für die Zulassung organisierter Sterbehilfe unter strengen Auflage. "Gemeinnützige Sterbehilfevereine muss es geben und sie sollten auch in Deutschland erlaubt sein", sagte sie der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (Dienstagsausgabe). Sie sollten allerdings an strenge Regeln gebunden sein. So könnten beispielsweise nur solche Vereine zugelassen werden, die sich an "bestimmte Kriterien und Mindeststandards halten."

Aus der Beihilfe zum Freitod dürfe kein Kapital geschlagen werden, sagte die Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags. "Wir brauchen mehr Fürsorge und nicht mehr Strafrecht", betonte Künast mit Blick auf Forderungen nach einem strafrechtlichen Verbot der organisierten Sterbehilfe. Aus ihrer Sicht gebe es "keinen gesetzlichen Änderungsbedarf".

In Deutschland sind die aktive Sterbehilfe und Töten auf Verlangen verboten, die Beihilfe zur Selbsttötung ist aber bisher straffrei. Das machen sich teils Vereine zunutze, die organisierte Sterbehilfe anbieten. Der Versuch einer gesetzlichen Neuregelung war in der vergangenen Wahlperiode gescheitert, weil sich die schwarz-gelbe Koalition nicht einigen konnte.