Strafbefehl gegen Ex-KAB-Vorsitzenden wegen Kinderpornos

Strafbefehl gegen Ex-KAB-Vorsitzenden wegen Kinderpornos
Der ehemalige Bundesvorsitzende der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung hat einen Strafbefehl wegen des Besitzes von Kinderpornografie akzeptiert.

Gegen den ehemaligen Bundesvorsitzenden der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), Georg Hupfauer, ist eine Geldstrafe wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Materials verhängt worden. Die Staatsanwaltschaft Aachen bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Kölner "Express" (Donnerstagsausgabe).

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Hupfauer selbst sagte der Zeitung, er akzeptiere den Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen. Damit wäre das Urteil rechtskräftig. Als vorbestraft gilt der frühere Kirchenfunktionär dennoch nicht, da eine Eintragung ins Bundeszentralregister erst bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen erfolgt. Hupfauer sagte weiter, er sei nun in einer Phase der "Neuorientierung" und versuche wieder in seinem früheren Beruf als Journalist Fuß zu fassen.

Hupfauer war im März von seinen Ämtern zurückgetreten, nachdem bekanntgeworden war, dass die Staatsanwaltschaft Aachen wegen eines Kinderporno-Verdachts gegen ihn ermittelt. Er hatte eingeräumt, beim Surfen auf pornografischen Seiten im Internet auch kinderpornografische Websites besucht zu haben.

Die KAB will eine neue Doppelspitze für das Amt des Bundesvorsitzenden erst auf dem Bundesverbandstag 2016 wählen. Bis dahin wird der katholische Sozialverband von der Bundesvorsitzenden Regina-Dolores Stieler-Hinz und von Bundespräses Johannes Stein gemeinsam mit den Referatsleitern geführt.