Die insgesamt 70 Abgeordneten des Leizipger Stadtrats reagierten damit auf einen monatelangen Streit um das Denkmal. Ein Antrag der Linken-Fraktion, über das Leipziger Einheitsdenkmal mit einem Bürgerentscheid abzustimmen, fand keine Zustimmung.
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Die Stadtverwaltung sei nun aufgefordert, einen Verfahrensvorschlag zu machen, sagte Stadtsprecher Matthias Hasberg nach der Abstimmung dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Leipzig. Einen Zeitplan gebe es jedoch dafür noch nicht. Hasberg sprach von "einem langen Weg". Die Fraktionen von Grünen, SPD und CDU hatten gemeinsam beantragt, das laufende Vergabeverfahren zu beenden.
Zugleich hoben die Stadträte ihren früheren Beschluss zum Ort des Denkmals auf: Eine künftige Erinnerung an den Herbst 1989 muss nun nicht mehr auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz realisiert werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) sagte: "Diese Atempause wird gut tun." Er hatte zuvor bereits erklärt, langfristig an dem Denkmal festhalten zu wollen: Diese "einmalige Chance", ein solches Denkmal in Leipzig zu errichten, müsse genutzt werden. Ursprünglich sollte das Denkmal am 9. Oktober dieses Jahres eingeweiht werden.
Bundestag hatte den Bau beschlossen
Den Bau eines "Denkmals der Freiheit und Einheit Deutschlands" in Berlin wurde 2007 vom Bundestag beschlossen. 2008 folgte der Beschluss für einen zweiten Standort in Leipzig. Der Projekt wird vom Bund mit jeweils fünf Millionen Euro unterstützt. Für das Denkmal in Sachsen hat der Freistaat zusätzlich 1,5 Millionen Euro zugesagt.
Der Siegerentwurf "70.000", ein Projekt aus bunten Kuben in Anspielung auf die 70.000 friedlichen Leipziger Demonstranten vom 9. Oktober 1989, wurde jedoch in der Öffentlichkeit mehrheitlich abgelehnt. In einer zweiten Runde des Wettbewerbs favorisierte die Stadt dann den drittplazierten Entwurf "Herbstgarten" des Leipziger Büros Anna Dilengite, Tina Bara und Alba d'Urbano.
Der Sieger, das Berliner Architektenbüros Annabau Berlin und M+M München, rutschte auf Platz drei. Er zog vor Gericht und bekam recht. Anfang des Jahres entschied das sächsische Oberlandesgericht, den Architekturwettbewerb teilweise zu wiederholen.