Nach der Einigung des Koalitionsausschusses auf ein Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe streiten FDP und Union darüber, wie weit das geplante Gesetz gehen soll. Die FDP will das Verbot auf Organisationen mit kommerziellen Interessen beschränken. "Wir wollen niemanden strafrechtlich belangen, der aus altruistischen Motiven und ohne jede Gewinnerzielungsabsicht Menschen in auswegloser Lage berät", sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Michael Kauch der Tageszeitung "Die Welt" (Mittwochsausgabe). Dem niedersächsischen Justizminister Bernd Busemann (CDU) geht das nicht weit genug.
Kauch sagte, unter Strafe zu stellen sei "die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung". Mit Angeboten zur Sterbehilfe dürften keine finanziellen Profite gemacht werden. Daher unterstützten die Liberalen "das Verbot der gewerbsmäßigen Vermittlung". Der FDP-Politiker fügte aber hinzu: "Weitergehende Forderungen lehnen wir ab."
Busemann fordert generelles Verbot von Beihilfe zur Selbsttötung
Solche weitergehenden Forderungen erhebt dem Bericht zufolge der niedersächsische Minister Busemann: "Seit Jahren bemühen wir uns darum, gesetzlich zu verbieten, dass Sterbehilfe gegen Geld geleistet wird. Dieses Verbot ist bislang leider immer wieder an der FDP gescheitert", sagte Busemann der "Welt". "Damit das jetzt nicht wieder passiert, fordern wir das Bundesjustizministerium dazu auf, in einem Gesetzentwurf zu gewährleisten, dass auch tatsächlich alle Fälle einer bezahlten Sterbehilfe unterbunden werden." Dies müsse nun "zeitnah in einem Gesetzentwurf so umgesetzt" werden.
Laut Busemann reicht es nicht, das Verbot eng auf die gewerbsmäßige Sterbehilfe einzugrenzen. Es müssten auch Strategien gestoppt werden, "bei denen die Kriterien der Gewerbsmäßigkeit unterlaufen werden", etwa indem ein Verein statt einer einzelnen Geldleistung für die Sterbehilfe einen jährlichen Mitgliedsbeitrag fordere oder einen Kostenbeitrag haben wolle, aus dem auch andere Zwecke des Vereins finanziert werden. "Immer wenn bei der Sterbehilfe Geld und eine gewisse Organisationsstruktur im Spiel sind, muss ein Verbot normiert werden", sagte Busemann der "Welt".
Ärztepräsident warnt vor Lockerung bei Sterbehilfe-Regelung
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten. Hat ein Täter auf ernstes und ausdrückliches Verlangen des Betroffenen gehandelt, wird dies strafmildernd berücksichtigt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist dagegen nicht strafbar. Der Helfer bleibt straffrei, solange der Patient die tödlichen Medikamente selbst einnimmt. Es gibt allerdings kein anerkanntes Recht auf Suizid.
Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery lehnte in der nach dem Suizid des krebskranken Ex-Fußballprofis Timo Konietzka neu entflammten Debatte eine Lockerung der Sterbehilfe in Deutschland ab. Die Delegierten des Deutschen Ärztetages hätten sich zu mehr als zwei Dritteln sowohl gegen aktive Sterbehilfe, als auch gegen den assistierten Suizid, also das Überreichen von Giftcocktails, ausgesprochen. "Als Sterbehelfer stehen wir nicht zur Verfügung", sagte Montgomery der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).
Konietzka hatte am Montag im Alter von 73 Jahren in seiner Schweizer Wahlheimat seinem Leben ein Ende gesetzt. Dabei wurde er vom Sterbehilfeverein Exit unterstützt.