Kioskverbot für "Mein Kampf" bleibt

Kioskverbot für "Mein Kampf" bleibt
Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" dürfen nicht als Broschüre am Kiosk erscheinen. Das Münchener Landgericht bestätigte heute (8.3.) das Druckverbot – erlassen auf Antrag des bayrischen Finanzministeriums, das die Urheberrechte an Hitlers Hetzschrift hält. Der britische Zeitungsverleger Peter McGee will aber weiter vor Gericht für die "Mein Kampf"-Veröffentlichung kämpfen.
08.03.2012
Von Miriam Bunjes

Auf den Titelseiten der drei kleinen Broschüren der historischen Wochenzeitung "Zeitungszeugen" steht "Das unlesbare Buch" – das wird erst einmal im wahrsten Sinne des Wortes so bleiben. Der Widerspruch des britischen Zeitungszeugen-Verleger PeterMcGee scheiterte am Donnerstag vor dem Münchener Landgericht. Damit dürfen die Passagen aus Hitlers Autobiographie "Mein Kampf" weiterhin nicht in leserlicher Form an die Kioske gebracht werden.

Die "Zeitungszeugen" wollten im Januar und Februar in drei Beilagen zu ihrer Wochenzeitung Originalauszüge "Mein Kampf" veröffentlichen, die auf der jeweils gegenüberliegenden Seite der Broschüre vom Dortmunder Journalistikprofessor und Historiker Horst Pöttker kommentiert werden. Diese Pläne stoppte das Münchener Landgericht am 25. Januar auf Antrag des Freistaates Bayerns per einstweiliger Verfügung. Schon im Vorfeld hatte der Verlag sich selbst zensiert und die Hitler-Zitate verpixelt, so dass nur die Kommentare des Medienwissenschaftlers lesbar sind.

"Mein Kampf" nicht durch das Zitatrecht gedeckt

Jetzt hat das Landgericht München seinen Standpunkt bestätigt – ein Sieg für das bayrische Finanzministerium, das die Urheberrechte an "Mein Kampf" und weiteren nationalsozialistischen Publikationen hält und daher schon mehrfach vor Gericht auf die "Zeitungszeugen" traf. Der Grund für das Druckverbot: Die zu von den "Zeitungszeugen" zur Veröffentlichung bestimmten "Mein-Kampf"-Passagen seien nicht durch das Zitatrecht gedeckt. "Bei einer Gesamtbetrachtung nach Aufmachung, Inhalt und Marktorientierung" stelle die Broschüre einen Abdruck von Originalauszügen da", heißt es im Urteil. Das Problem dabei, so die Richter: Die "fachkundigen Anmerkungen" dienten nur der ergänzenden Erläuterung des Textes, "der vorrangig für sich selbst sprechen soll." Der Leser könne aufgrund der Gestaltung der Broschüre den Hitlertext auch völlig unabhängig von den Erläuterungen aufnehmen. Ein Leseangebot, das für Leser in Deutschland nach dieser Rechtsauffassung offenbar zu gefährlich ist.

Dass "Mein Kampf" in wissenschaftlichen Büchern in deutlich größerem Umfang zitiert wird, ohne dass der Freistaat Bayern darin eine Urheberverletzung sieht, ließ das Gericht nicht als Argument gelten. Die Zeitungszeugen-Broschüre unterscheide sich grundlegend von der von McGees Anwälten als Beispiel vorgelegten Buchveröffentlichung.

"Wir werden beim Oberlandesgericht gegen diese Entscheidung Berufung einlegen", sagt Alexander Lukow, Verlagssprecher der "Zeitungszeugen", die wöchentlich Originalzeitungen abdruckt und zusammen mit Analysen von Historikern im Zeitungshandel verkauft. "Wir sind auch sehr optimistisch, dass eine höhere Instanz die Bedeutung des Zitatrechts für die Presse- und Wissenschaftsfreiheit höher einschätzen wird." Schließlich habe man beim letzten Streit mit dem Freistaat Bayern um die Urheberrechte nationalsozialistischer Schriften auch erst nach einigen Anläufen gewonnen.

McGee: "Mein Kampf" als historische Quelle nutzen

Tatsächlich hatte das Finanzministerium 2009 "Zeitungszeugen"-Ausgaben an den Kiosken beschlagen lassen und gegen McGee geklagt – damals ging es um das Erscheinen von Auszügen aus dem "Völkischen Beobachter". McGee behielt im Nachhinein in zwei Instanzen Recht: Das Urheberrecht verbiete den Nachdruck kompletter Werke, nicht aber von so genannten Kleinzitaten. Bayern wurde dazu verurteilt, den durch die Beschlagnahmung entstandenen wirtschaftlichen Schaden zu ersetzen.

Auch für "Mein Kampf" will McGee weiter kämpfen. Ein noch immer mit einem Stigma belegtes Machwerk wie "Mein Kampf" müsse in einer Form aufgearbeitet werden, dass es der interessierten Öffentlichkeit zugänglich sei, schrieb Peter McGee heute in einer Presseerklärung. Das Werk "Mein Kampf" könne nicht allein als Eigentum eines Bundeslandes behandelt werden, sondern müsse als historische Quelle "für die verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit dem dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte herangezogen werden."

Die unverpixelte Variante liegt schon bereit

Für die "Zeitungszeugen" heißt das: Im Kioskvertrieb – so dass es wirklich der breiten Masse zur Verfügung steht - wird die Zeitschrift nicht mehr verfügbar sein. "In unserem wissenschaftlichen Beirat sitzen die renommiertesten deutschen Wissenschaftler und arbeiten an den Ausgaben mit", sagt Luckow. "Dass wir anders zu behandeln sind als andere wissenschaftliche Publikationen, ist absurd."

Die drei "Mein-Kampf"-Broschüren sind mit je 100.000 Druckauflage mit verpixelten Hitler-Zitaten bereits erschienen und haben unter Historikern und in der Bevölkerung eine kontroverse Diskussion darüber ausgelöst, wie und ob die deutsche Bevölkerung Zugang zu Hitlers Propagandaschrift haben soll. Die lesbare Variante liegt druckfertig im Verlag. "Sobald wir gewinnen, liefern wir sie unseren Lesern nach", sagt Luckow. 2015 verlischt mit dem 70.Todestag des Autoren Adolf Hitlers sowieso der Urheberrechtsschutz von "Mein Kampf"– nach derzeitiger Rechtslage darf es dann jeder nachdrucken.


Mirjam Bunjes ist freie Journalistin.