Hersteller verhinderten auch, dass Verbraucher Schwachstellen wie Akkus austauschen können, etwa bei iPhones oder elektrischen Zahnbürsten. Oft sei auch deshalb die Reparatur eines Produkts nicht möglich, weil die Hersteller keine Ersatzteile bereitstellen oder die Reparaturkosten künstlich so hoch ansetzen, dass eine Reparatur unwirtschaftlich wird.
Angewendet wird die Praxis eingebauter Sollbruchstellen den Umweltaktivisten zufolge seit vielen Jahrzehnten. Ein aktenkundiges Beispiel dafür sei der Pakt, den zahlreiche große Glühbirnenhersteller wie Osram und Philips im Jahr 1924 eingingen: Sie begrenzten die Haltbarkeit von Glühbirnen absichtlich auf 1.000 Stunden, obwohl schon damals technisch eine wesentlich längere Lebensdauer möglich war. Beweis dafür sei eine Birne in einer Feuerwache im kalifornischen Ort Livermore, die seit 1901 ununterbrochen Licht spende.
Mit Absicht vorzeitiger Verschleiß
Viele Hersteller würden seitdem eingebaute Lebensuhren in ihren Produkten verwenden. Weitere Beispiele seien Tintenstrahldrucker mit eingebauten Zählern, die nach einer bestimmten Anzahl gedruckter Seiten nicht mehr funktionieren und den Verbraucher zur Wartung zwingen. Bei Laptops seien Netzteil, Scharniere und Display häufige Schwachstellen.
Politik, Verbraucherzentralen und Stiftung Warentest hätten das Problem bislang nicht erkannt, beklagt Greenpeace. Und die Verbraucher könnten sich gegen das geplante Kaputtgehen kaum wehren: "Aus rechtlicher Sicht hat man wenig Handhabe", sagt die auf Verbraucherrecht spezialisierte Hamburger Anwältin Daniela Kirf-Busenbender. Die Beweispflicht liege beim Konsumenten. Und die Produzenten würden sich immer auf Verschleiß berufen.