Kirchenasyl: Verfahren gegen Presbyter wurde eingestellt

Kirchenasyl: Verfahren gegen Presbyter wurde eingestellt
Erleichterung kurz vor dem Weihnachtsfest in Waldbröl: Das Verfahren gegen sieben Presbyteriumsmitglieder der evangelischen Kirchengemeinde wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das Presbyterium war wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt angeklagt worden, weil die Gemeinde einer armenischen Familie Kirchenasyl gewährt hatte.
20.12.2011
Von Anne Kampf

Manchmal muss ein Christ bewusst schuldig werden, um das zu tun, was er vor Gott für richtig hält. Die Presbyter befinden sich in guter Gesellschaft mit dem Theologen Dietrich Bonhoeffer, der diesen ethischen Ansatz vertreten hat. Im August 2010 erschien es den Kirchenleuten aus Waldbröl im Oberbergischen Kreis (Nordrhein-Westfalen) richtig, einer armenischen Witwe aus Russland und ihren beiden jugendlichen Kindern Kirchenasyl zu gewähren, auch wenn das vielleicht gegen Gesetze verstieß. Die Aktion hatte Erfolg: Während der Zeit des Kirchenasyls wurde in zwei Gutachten festgestellt, dass die Mutter traumatisiert war - sie und die Kinder durften bleiben. Durch den Aufenthalt in der Kirche hatten die Beteiligten die nötige Zeit gewonnen.

Doch gut ein Jahr später erhielt die Freude über das Bleiberecht der drei Armenier unerwartet einen Dämpfer: Anklageschriften wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt flatterten insgesamt neun Presbyteriumsmitgliedern ins Haus. Die rieben sich verwundert die Augen: War der Fall nicht längst abgeschlossen, lebte die armenische Familie nicht längst völlig legal unter ihnen? Die Mühlen der Juristerei mahlen offenbar noch langsamer die der Ausländerrechts-Bürokratie.

Zwei Betroffene erklärten der Polizei recht bald, dass es ihnen Leid tat und waren von der Anklage ausgenommen. Die anderen sieben blieben standhaft: "Die Staatsanwaltschaft wäre nicht abgeneigt gewesen, nicht gegen uns zu verfahren, wenn wir eine Art Unterlassungserklärung abgeben. Das war aber für uns recht schwierig", erklärte der Vorsitzende des Presbyteriums, Hans Jürgen Schweizer, im Oktober gegenüber evangelisch.de. Die Glaubensüberzeugung, aus Nächstenliebe den verfolgten Menschen helfen zu müssen, war für ihn ein höheres Gebot als das Ausländerrecht des Staates.

"Mir ist bewusst, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben"

Die Behörden machten im Oktober deutlich, dass eigentlich niemand von ihnen daran interessiert war, die Presbyteriumsmitglieder zu verurteilen. Jeder tat nur, was er formaljuristisch für richtig hielt: Der Oberbergische Kreis als Ausländerbehörde zeigte die Kirchenleute an, die Staatsanwaltschaft verfasste eine Anklageschrift, die landete beim Amtsgericht, und dort wurde eine Einlassung der Beschuldigten erwartet - also ein kleiner Brief mit dem ungefähren Inhalt: Es tut uns Leid. Wir achten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.

Nach einigem Nachdenken waren Hans Jürgen Schweizer und seine Mitstreiter nun bereit, solche Einlassungen zu schreiben - wenn auch recht knapp formuliert: "Mir ist bewusst, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben, aber hierzu habe ich mich aus meiner Glaubensüberzeugung heraus verpflichtet gefühlt. Ich erkläre, dass ich mich an die bestehenden Gesetze gebunden fühle." So lautete die Erklärung von Schweizer selbst, so ähnlich auch die der anderen sechs Presbyteriumsmitglieder.

Postwendend kamen vergangene Woche Briefe vom Amtsgericht zurück, auch ziemlich knapp formuliert: "Das Verfahren wird mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeschuldigten nach § 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht", liest Schweizer vor. Na also, geht doch.

"Es war ja nicht vollkommen gegen das, was der Staat will"

Der Direktor des Amtsgerichtes Waldbröl, Fabian Krapoth, hält den sieben Kirchenleute zugute, dass sie "keine schlechte Gesinnung" haben und "keine Wiederholungsgefahr" besteht. "Und man muss auch erkennen dass die Sache zugunsten der Kirchenasylanten ausgegangen ist. Es war ja nicht vollkommen gegen das, was der Staat will", bilanziert Krapoth. Außerdem kenne das Gericht ja die Betroffenen, die alle deutlich gemacht hätten: "Wir sind gesetzestreue Bürger, aber in der Ausnahmesituation war die durch den Glauben bedingte Verpflichtung stärker - nach dem Motto: ich konnte nicht anders. Es war nicht meine Absicht, Gesetze zu verletzen."

Ingesamt, so Krapoth, sei die Schuld so gering, dass das Gericht kein Strafverfolgungsinteresse habe. Aus den Erklärungen des Amtsgerichtsdirektors spricht ein großes Maß an Verständnis für das Waldbröler Kirchenasyl. Dennoch war es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft wichtig, zumindest ein allgemeines Bekenntnis zu Recht und Gesetz von den ehemals Angeklagten zu hören. "Wenn die jetzt alle sagen würden: Was im Gesetz steht, ist mir vollkommen wurscht, dann müsste man es doch weiter aufklären und Grenzen setzen." Würde es - als rein spekulative Annahe - noch einmal zu einem Kirchenasyl in Waldbröl kommen, "dann würde man das vermutlich zumindest mal verhandeln und die direkte Konfrontation suchen", meint Krapoth. "Das ist jetzt kein Freifahrtschein!"

Hans Jürgen Schweizer hat den Warnschuss gehört. "Das Gericht teilte uns mit, dass es im Wiederholungsfall zu keiner Einstellung kommen wird." Trotzdem denkt er über den hypothetischen Fall nach: Was würde der Presbyteriumsvorsitzende tun, wenn noch einmal von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge an seine Kirchentür klopfen würden? "Ich werde mich in einem vergleichbaren Fall wieder so entscheiden", sagt Schweizer, "selbst wenn ich dann vor einem Richter stehe."


Anne Kampf ist Redakteurin bei evangelisch.de und zuständig für die Ressorts Politik und Gesellschaft.