Heirat mit Muslim: Vikarin darf nicht Pfarrerin werden

Heirat mit Muslim: Vikarin darf nicht Pfarrerin werden
Trotz Kritik will die Evangelische Landeskirche in Württemberg eine Vikarin, die einen Muslim geheiratet hat, nicht weiter auf den Pfarrdienst vorbereiten.

"Der Pfarrdienst ist ein ganzheitlicher Beruf, Spannungen durch grundsätzliche religiöse Differenzen im Pfarrhaus könnten in die Gemeinde hineingetragen werden", sagte Kirchensprecher Oliver Hoesch am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Da das Vikariat auf den Pfarrdienst vorbereite und auf die Ordination abziele, seien bei einer mit einem Nichtchristen verheirateten Person die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben.

Eine Ausbildungsvikarin aus dem Kirchenbezirk Crailsheim hatte im August einen Mann muslimischen Glaubens aus Bangladesch geheiratet. Daraufhin wurde sie von der Kirchenleitung vom Dienst suspendiert und zum 31. Dezember entlassen. Gegen das Vorgehen des Oberkirchenrats hatte sich die Vikarsvereinigung in Württemberg gewandt. Sie forderte, die Vikarin zumindest bis zur Ordination zu führen, damit sie danach in einer anderen Landeskirche ihren Beruf ausüben könne. "Durch die Entlassung wird ihr diese Möglichkeit genommen", kritisiert die Vereinigung.

"Kein gutes Signal"

Der Leitungskreis der Konferenz der Islambeauftragten in den württembergischen Kirchenbezirken nannte in einer Stellungnahme den Oberkirchenratsbeschluss "kein gutes Signal" angesichts der Bemühungen um Fortschritte im christlich-muslimischen Dialog. Stattdessen wünsche man sich Begleitung und Unterstützung für das Wagnis einer religionsverschiedenen Ehe.

Hoesch wies darauf hin, dass der Ehepartner eines Pfarrers oder einer Pfarrerin laut württembergischen Kirchenrecht grundsätzlich evangelisch sein müsse, da die Notwendigkeit bestehe, dass der Partner den Dienst aktiv unterstütze. Erfahrungen mit einer Ausnahmereglung hätten gezeigt, dass "selbst bei hoher Reputation eines nichtchristlichen Ehepartners die Belastungen des Pfarramts nicht durchhaltbar waren". Dass die Vikarin juristischen Widerspruch gegen die Entscheidung der Kirchenleitung eingelegt habe, schiebe die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst nicht auf, da Sofortvollzug angeordnet worden sei, sagte Hoesch.

epd