Nordkirchen-Synode stimmt Fusions-Verfassung zu

Nordkirchen-Synode stimmt Fusions-Verfassung zu
Die Nordkirche bleibt auf Kurs: Nach der zweiten Lesung stimmte die Verfassunggebende Synode der Grundordnung zu. Allerdings sind im Januar Zwei-Drittel-Mehrheiten in den Einzelsynoden nötig, um die Fusion dreier Landeskirchen zu besiegeln.

Die Fusion der drei evangelischen Landeskirchen in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat die vorletzte Hürde genommen. Bei ihrer Tagung in Heringsdorf auf Usedom stimmte die Verfassunggebende Synode am Samstag der Grundordnung für die Nordkirche mit großer Mehrheit vorläufig zu. Dem Votum voraus ging eine eintägige zweite Lesung mit intensiven Beratungen über insgesamt 75 Änderungsanträge zu den 130 Verfassungsartikeln. Die Fusion der Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien und Pommern mit derzeit rund 2,3 Millionen Mitgliedern soll Pfingsten 2012 in Kraft treten.

 

Die endgültige Entscheidung werden die 266 Kirchenparlamentarier im Januar in Rostock-Warnemünde treffen. Dann allerdings wird die Messlatte höher liegen. Denn für die dritte Lesung ist nicht wie für die beiden ersten eine einfache, sondern eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich - und dies jeweils auch in den einzelnen Synoden der drei Fusionspartner. Dafür hätten den Mecklenburgern in Heringsdorf bei der Abstimmung über die Verfassung wie auch bei der Entscheidung über das Einführungsgesetz, das Übergangsbestimmungen enthält, mehrere Ja-Stimmen gefehlt. Das könnte aber auch daran gelegen haben, dass am Wochenende etliche Parlamentarier gar nicht anwesend waren. So stimmten unter den Mecklenburgern über die Verfassung nur 42 der 57 Synodalen ab.

Vorerst kein einheitliches Arbeitsrecht

Der Präses der Nordkirchen-Synode, Heiner Möhring, der auch dem mecklenburgischen Kirchenparlament vorsteht, gab sich am Sonntag überzeugt, dass die Verfassung im Januar das erforderliche Quorum erreichen wird. Die Verfassunggebende Synode habe deutlich gemacht, wie groß die Gemeinsamkeiten der fusionierenden Kirchen bereits sind. Der mecklenburgische Landesbischof Andreas von Maltzahn räumte ein, dass das Abstimmungsergebnis Mecklenburgs zu denken gebe. Er rechne aber damit, dass im Januar mehr Mecklenburger anwesend sein werden und dort dann auch in der Einzelsynode die Zwei-Drittel-Mehrheit erreicht wird.

Geplant ist, dass das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland in Kiel seinen Hauptsitz hat und eine Außenstelle in Schwerin bekommt. Der Landesbischof wird in Schwerin seinen Amtssitz haben, die drei Sprengelbischöfe werden langfristig in Schleswig, Hamburg und Greifswald installiert. Übergangsweise werden im Sprengel Mecklenburg und Pommern bis 2018 aber zwei Bischöfe amtieren. Der Landesbischof der Nordkirche wird 2013 gewählt.

[listbox:title=Mehr im Netz[Kirche im Norden]]

Dass es mindestens bis 2018 kein einheitliches Arbeitsrecht geben wird, hatten insbesondere Gewerkschafts- und Mitarbeitervertreter kritisiert, und das führte auch in Heringsdorf erwartungsgemäß zu einer kontroversen Diskussion. Es bleibt aber dabei, dass bis dahin in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern noch der sogenannte Dritte Weg gelten soll, der keine Beteiligung von Gewerkschaften an Tarifverhandlungen vorsieht. Die Bischöfe der drei Landeskirchen hatten vor der Abstimmung eindringlich für diesen gefundenen Kompromiss geworben, damit die Fusion nicht scheitert. Ebenfalls erst 2018 sollen die Bezüge der Kirchenbeamten und Pastoren in Mecklenburg und Pommern an das Westniveau angeglichen werden.

epd