Gerade die aktuelle Finanz- und Schuldenkrise mache deutlich, wie dringlich nachhaltiges kirchliches Finanzhandeln sei, teilte die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) am Mittwoch in Hannover mit. Die EKD legte einen "Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage in der evangelischen Kirche" vor. Darin heißt es, zum verantwortlichen kirchlichen Finanzhandeln gehöre es auch, sich mit den Wirkungen von Geldanlagen zu befassen.
Die Orientierungshilfe wurde im Auftrag des Rates der EKD von der Arbeitsgruppe Kirchliche Investments verfasst, der Finanzfachleute aus EKD und Diakonie, den Landeskirchen, den kirchlichen Banken, sowie den kirchlichen Zusatzversorgungskassen angehörten. Adressaten sind in erster Linie die kirchliche Verwaltungen als institutionelle Anleger, aber auch Privatpersonen, die sich über ethische Geldanlagen informieren wollen.
Geld darf kein Selbstzweck sein
"Es geht uns darum, deutlich zu machen, dass Geld kein Selbstzweck ist, sondern - wie alles, was wir tun - verantwortlich vor Gott und den Menschen eingesetzt werden muss", sagte der EKD-Finanzchef Thomas Begrich. Verantwortlicher Umgang mit dem anvertrauten Geld bedeute, es wirtschaftliche unter Berücksichtigung der christlichen Werte auch sozialverträglich, ökologisch und generationengerecht einzusetzen und anzulegen, ergänzte der Leiter der Finanzabteilung im Kirchenamt der EKD.
Die wirtschaftlichen Kriterien - Sicherheit, Zahlungsfähigkeit und Rendite - für Finanzanlagen blieben in Geltung, heißt es in dem EKD-Text. Hinzu komme als weiteres Kriterium Ethik und Nachhaltigkeit, das die Wirkung von Geldanlagen auf "Umwelt, Mitwelt und Nachwelt" berücksichtige. Zudem sollen Geldfanlagen dem kirchlichen Auftrag genügen.
Der Leitfaden informiert über die verschiedenen Instrumente für ethische Geldanlagen, wie Ausschlusskriterien, Positivliste, Themen- und Direktinvestments, Unternehmensdialog und Ausübung von Stimmrecht. Keine Investments kirchlicher Stellen soll es den Empfehlungen zufolge geben bei Unternehmen, die Rüstungsgüter, Spirituosen, Tabakwaren und gentechnisch verändertes Saatgut herstellen. Auch soll auf Anlagen in Unternehmen verzichtet werden, die kontroverse Formen des Glücksspiels oder Pornografie betreiben, oder die Produkte unter menschenunwürdigen Bedingungen oder mit Kinderarbeit herstellen. "Weitere Ausschlusskriterien können von Investoren unter anderem für Unternehmen festgelegt werden, die nicht notwendige oder vorgeschriebene Tierversuche durchführen oder embryonale Stammzellforschung betreiben", formulieren die Fachleute.
Keine Anleihen in Staaten mit Todesstrafe
Kirchliche Gelder sollen dem Katalog zufolge auch nicht in Anleihen von Staaten fließen, die die Todesstrafe praktizieren, als "nicht-frei" eingestuft sind, das Kyoto-Protokoll zum Klimaschutz nicht ratifiziert haben oder als besonders korrupt gelten.
Hingegen werden in dem Leitfaden kirchliche Finanzanlagen in Unternehmen empfohlen, die anhand von Positivkriterien als besonders sozialverträglich, ökologisch ausgerichtet und generationengerecht eingestuft werden. Detailliert erörtert werden in dem Text überdies Immobilienanlagen, Investments in Rohstoffe, Agrarinvestitionen, sowie thematische Geldanlagen, wie etwa erneuerbare Energiegewinnung, schonender Wasserverbrauch und Kreislaufwirtschaft.