"Vielen Dank für Ihren Einkauf. Jesus hat Sie lieb." Jahrelang hat sich ein 29-jähriger Callcenter-Agent mit diesen Worten von seinen Kunden verabschiedet. Deshalb verlor er jetzt seinen Job. Das Landesarbeitsgericht in Hamm bestätigte am Mittwoch die Kündigung.
Der Callcenter-Betreiber QVC hatte den Bochumer Anfang 2010 vor die Tür gesetzt, weil er mit der Abschiedsformel die internen Dienstanweisungen übertreten habe. "Unser Bestreben ist es, in allen Bereichen Neutralität zu wahren", sagte Unternehmenssprecherin Agi Orlewicz am Rande des Prozesses. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
"Das Wort des Herrn in die Welt hinaus tragen"
Der 29-Jährige zeigte sich nach der Entscheidung tief enttäuscht. Seit seiner Kindheit lebe er nach dem Gebot, "das Wort des Herrn in die Welt hinaus zu tragen", sagte er. Von seinen Kunden habe er zu keiner Zeit negative Reaktionen erhalten.
Auch das Unternehmen bestätigte vor Gericht: "Beschwerden, Stornierungen oder Abbestellungen hat es nicht gegeben." Allein die Gefahr, dass so etwas künftig passieren könnte, reicht nach Ansicht des Versandhandels jedoch aus, die Kündigung zu rechtfertigen.
Anders als das Arbeitsgericht Bochum in erster Instanz stellte sich das Landesarbeitsgericht auf die Seite des Unternehmens. Das Recht auf freie Religionsausübung wiege nur dann schwerer als eine Arbeitsanweisung, wenn der Angestellte in schwere Gewissenskonflikte käme, würde er der Anweisung Folge leisten. Dies habe der 29-Jährige nicht darlegen können.