Priester muss für sieben Jahre ins Gefängnis

Priester muss für sieben Jahre ins Gefängnis
Ein katholischer Ordenspriester ist am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vom Kasseler Landgericht zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Der 50-Jährige hatte gestanden, in der Zeit von 1994 bis 2003 in Fritzlar sechs Ministranten in insgesamt 155 Fällen missbraucht zu haben.

Das Bistum Fulda hatte sich im Mai dieses Jahres nach Hinweisen an die Staatsanwaltschaft gewandt. Mitte Juni erließ das Amtsgericht Fritzlar Haftbefehl gegen den Priester. Das Mitglied des Prämonstratenserordens war in Fritzlar als Schulpfarrer an einer katholischen Schule tätig und für die Ausbildung der Ministranten zuständig.

Die zum Teil aus schwierigen familiären Verhältnissen stammenden Kinder hätten größtes Vertrauen in den Angeklagten gehabt, der zugleich auch ihr Beichtvater gewesen sei, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Diese seien unter dem Vorwand wissenschaftlichen Interesses und der Gesundheitsfürsorge von ihm sexuell missbraucht worden. Die Taten hatte der Angeklagte auch auf Video aufgenommen.

Der Vorsitzende Richter des 5. Strafsenats warf dem Angeklagten vor, sich seine Opfer gezielt ausgesucht zu haben. Er sei pädophil und habe ein ausgeklügeltes System entwickelt, um das Vertrauen seiner Opfer zu missbrauchen.

Opfer mussten nicht aussagen

Bei der Urteilsfindung habe man aber auch die Kooperationsbereitschaft des Angeklagten sowie sein umfassendes Geständnis gewürdigt, das den Opfern, die heute noch unter den Folgen litten, einen Auftritt vor Gericht erspart habe. Hätte es diese Fälle nicht gegeben, wäre der Angeklagte durchaus eine große Bereicherung für das kirchliche Leben in Fulda gewesen, wies der Richter auf das hohe Engagement des Priesters in der Jugendarbeit hin.

Der Angeklagte selbst schilderte, dass er sich erstmals 2003 einem Beichtvater wegen der Vorfälle anvertraut habe. Dieser habe ihm geraten, sich der Polizei zu stellen. Stattdessen habe er aber versucht, durch verstärktes kirchliches Engagement sowie die Übernahme einer Patenschaft für ein Kind in Afrika das Geschehene wieder gut zu machen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Vergehen, zu denen auch noch der Besitz von Kinderpornografie kam, eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren plus Haftfortdauer gefordert. Die Verteidigung hatte erklärt, das Urteil in das Ermessen des Gerichts stellen zu wollen. Gegen das Urteil ist eine Revision möglich.

Kinderpornografie-Prozess in Darmstadt mit Urteil beendet

Zugleich fiel in einem der größten Prozesse zu Kinderpornografie seit langem in Darmstadt das Urteil. Das Landgericht Darmstadt verurteilte sieben Männer aus verschiedenen Bundesländern zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren auf Bewährung und fünf Jahren. Mehr als 100 000 Dateien hatten Ermittler bei einer bundesweiten Razzia im August 2009 gefunden. Am Donnerstag fielen die Urteile.

Während die Verurteilten den Richterspruch äußerlich gelassen aufnahmen, zeigte sich das Gericht während der Urteilsbegründung berührt. Selbst der Kammer, die sich häufiger mit solchen Delikten beschäftige, seien solche Szenen so noch nicht untergekommen.

"Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind nicht zu trennen", hatte Oberstaatsanwalt Andreas May am Vortag in seinem Plädoyer unterstrichen. Aufgeflogen waren die Männer, weil eine Privatperson sich beim "Ausprobieren schwacher Passworte" Zugang zu den Internettreffpunkten geschaffen und ihre Erkenntnisse an die Ermittlungsbehörden weitergegeben habe, erklärte der Ankläger. Insgesamt war gegen 38 Männer ermittelt worden, Urteile gegen zwei weitere Mitglieder der Gruppe stehen noch aus.

epd