Die umstrittene Bankenabgabe und die schärferen Bonusregeln für Manager staatlich gestützter Geldhäuser sind beschlossene Sache. Der Finanzausschuss des Bundestages billigte am späten Dienstagabend die Pläne der schwarz-gelben Koalition. Das Parlament soll den entsprechenden Gesetzentwurf an diesem Donnerstag endgültig beschließen. Zustimmen muss aber auch noch der Bundesrat.
Über die Bankenabgabe soll ein milliardenschwerer Krisenfonds aufgebaut werden. Damit sollen Vorsorge für künftige Krisen getroffen und Instituten in einer Schieflage geholfen werden. Förderbanken sowie die Landwirtschaftliche Rentenbank sollen aber - entgegen ersten Plänen der Regierung - ausgenommen werden. Dies hatten auch die Länder gefordert. Ausnahmen für Sparkassen sowie Genossenschaftsbanken wird es dagegen nicht geben. Hinzu kommt ein neues Insolvenzverfahren, mit dem Großbanken in Schieflage schnell saniert und geordnet abgewickelt werden können.
Managergehälter begrenzt
Kurz zuvor hatten sich Union und FDP auch darauf verständigt, Gehälter aller Mitarbeiter in staatlich gestützten Banken auf 500.000 Euro pro Jahr zu begrenzen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) begrüßte die Einigung. "Die Menschen erwarten mit Recht, dass Banken, die sie als Steuerzahler gerettet haben, bei den Gehältern Zurückhaltung walten lassen." Merkel sprach von einer vernünftigen Obergrenze.
Bei Banken, an denen der Staat mit mehr als 75 Prozent beteiligt ist, sollen variable Vergütungen wie Bonuszahlungen komplett gestrichen werden. Bei geringerer Bundesbeteiligung bleiben erfolgsabhängige Prämien allerdings weiter erlaubt.
Bisher galt die Obergrenze von 500.000 Euro nur für Vorstände staatlich gestützter Banken wie etwa für Commerzbank-Chef Martin Blessing. Vor allem einzelne Mitarbeiter aus dem Investmentbanking verdienen dank Bonuszahlungen aber oft mehr als die Topmanager.
Deckel ja - aber mit Ausnahmen
Der Gehaltsdeckel soll dann nicht gelten, wenn eine gestützte Bank die Zinsen auf ihre Eigenkapitalhilfen vollständig zahlt oder wenn sie mindestens die Hälfte des Staatsgeldes zurückgezahlt hat. Vor allem die Commerzbank hatte sich gegen die Pläne gewehrt.
Derzeit erhalten vier deutsche Banken Hilfen aus dem staatlichen Rettungsfonds Soffin: die HRE, die Commerzbank, die Aareal Bank und die WestLB. Zuletzt gab es scharfe Kritik an der komplett verstaatlichen HRE nach Bonuszahlungen von 25 Millionen Euro.
Union und FDP drückten nach Angaben aus Koalitionskreisen auch Änderungen am Gesetzentwurf der Regierung durch. Das betrifft unter anderem die Verjährungsfrist, um Bankmanager bei Fehlleistungen stärker in die Pflicht nehmen zu können.
So soll diese Frist zur Haftung bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung - entgegen ersten Plänen - laut Koalitionskreisen nicht nur bei börsennotierten Instituten von 5 auf 10 Jahre verdoppelt werden, sondern auch bei nicht börsennotierten Instituten wie Landesbanken, Sparkassen und Volksbanken.
Neues Insolvenzverfahren
Die Bankenabgabe wird in einen Restrukturierungsfonds gezahlt, dessen Zielgröße nach Angaben aus der Koalition mit 70 Milliarden Euro angegeben wurde. Mit dem neuen Insolvenzverfahren soll sichergestellt werden, dass wichtige ("systemrelevante") Banken ohne größere Verwerfungen auf den Finanzmärkten abgewickelt werden können.
Der Staat soll von solchen Banken nicht mehr erpresst werden können. Die Bankenaufsicht erhält zudem mehr Eingriffsrechte. Der Gesetzentwurf ist damit ein Instrument für den Umgang mit Banken, die bisher allein aufgrund ihrer Größe vom Staat nicht fallen gelassen werden ("too big to fail" - "zu groß zum Scheitern"). Entsprechende Regeln werden auch in der EU und weltweit angestrebt.