Die Bundespolizei habe mehrere Scanner intensiv getestet und mit dem Hersteller weiterentwickelt. "Es gibt dabei keine echten Körperbilder", betonte der Innenminister. Gegenstände würden auf einer schematischen Personendarstellung ("Strichmännchen") angezeigt. "Die im Körperscanner erzeugten Daten werden sofort nach der Kontrolle gelöscht", versicherte de Maizière im Gespräch mit der "Bild am Sonntag".
Heftig umstrittene Technik
Über die Einführung sogenannter Nacktscanner hatte es in Deutschland eine hitzige Debatte gegeben, nachdem im Oktober 2008 ein Vorstoß der EU-Kommission hierzu bekanntgeworden war. Die Geräte sollen helfen, am Körper verborgenen Sprengstoff oder Waffen aufzuspüren. In den Niederlanden und Großbritannien sind die Scanner an Flughäfen bereits im Einsatz.
Das Gerät, das nun in Hamburg erprobt werden soll, arbeitet nicht mit Röntgenstrahlen, sondern mit Millimeterwellen. Die Geräte seien für die Gesundheit unbedenklich, so der Minister. "Die Experten haben sorgfältig gemessen und festgestellt, dass von der Strahlung im Körperscanner keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht." Verdächtige Stellen würden mit einem roten Punkt auf dem Monitor markiert.
Gerät mit "Kinderkrankheiten"
Neben der gesundheitlichen Unbedenklichkeit hatte de Maizière stets die Wahrung der Intimsphäre der Passagiere sowie die Leistungsfähigkeit als Voraussetzung vor einer Einführung der Geräte genannt. Trotz umfangreicher Tests ist der Körperscanner aber offensichtlich noch nicht serienreif. Er schlage zur Zeit noch eher zu oft als zu selten an. Ziel des Feldtests sei es daher, diese "Kinderkrankheiten" zu beseitigen, sagte de Maizière.
Auf Einladung des Bundesinnenministerium würden Fachleute Bundesinnenministeriums das Gerät noch vor Beginn des Tests prüfen. Schaar forderte, dass körperliche Behinderungen und Krankheiten von Flugpassagieren wie Inkontinenz-Leiden den Geräten verborgen bleiben müssten. Auch dürften Passagiere, die sich in Hamburg gegen eine Scanner-Kontrolle entschieden, nicht intensiver vom Personal überprüft werden als bislang üblich.
Datenschutzbeauftragter: Gerät muss diskriminierungsfrei sein
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, macht die strikte Einhaltung von Persönlichkeitsrechten zur Voraussetzung für den Einsatz von Körperscannern. Das Recht auf Gesundheit und Schutz der Intimsphäre müsse gewährleistet sein, sagte Schaar der "Süddeutschen Zeitung" (Montag).
Der Linken-Bundestagsabgeordnete Jan Korte kritisierte: "Solange nicht sichergestellt ist, dass vor allem Menschen mit medizinischen Hilfen diskriminierungsfrei durch Flughafenkontrollen kommen, kann von 'Kinderkrankheiten' bei nun eingesetzten Körperscannern nicht die Rede sein." Statt Scannern sei mehr gut bezahltes und gut ausgebildetes Sicherheitspersonal an den Flughäfen nötig.
Das Gerät wurde bei der Bundespolizeiführungsakademie in Lübeck unter Laborbedingungen getestet. Für den Praxistest wurde der am nächsten gelegene Flughafen in Hamburg ausgesucht, erläuterte ein Ministeriumssprecher. 2009 nutzten gut zwölf Millionen Passagiere den Hamburger Flughafen. Damit ist er der fünftgrößte Airport in Deutschland.