Der Presserat hat seine Richtlinie über die Berichterstattung von Straftaten geändert. Bislang waren Journalisten angehalten, die Herkunft von Tätern nur dann zu nennen, wenn ein „begründbarer Sachbezug“ dies rechtfertigte, wobei ein begründeter Sachbezug sehr viel sein konnte. In der neuen Fassung steht nun aber nicht, wie einige Medien vielleicht gehofft hatten: „Die Herkunft der Täter ist in jedem Fall zu nennen, weil einige Leser sich sonst bevormundet fühlen könnten.“ Sondern:
„Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein öffentliches Interesse.“
Das sieht auf den ersten Blick doch immer noch sehr ähnlich aus. Den entscheidenen Unterschied erklärt der Presserat selbst:
„Bloße Neugier (…) ist kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungsentscheidungen.“
Allerdings lässt auch der neue Text einiges offenen. Faz.net zitiert dazu den Medienpsychologen Frank Schwab von der Universität Würzburg:
„‚Die Stärke sind die flankierenden Sätze, der Schwachpunkt ist das ‚begründete öffentliche Interesse’, sagte Schwab. Denn in welchen Fällen man die Herkunft nun nennen dürfe, sei damit immer noch nicht klar.“
Allerdings:
„(…) sei der Pressekodex schließlich auch nicht das Strafgesetzbuch. ‚Die Richtlinie fordert dazu auf, zu reflektieren, was man tut und seine Entscheidung zu überdenken.’“
Dass die Sächsische Zeitung ihre Entscheidung überdenken wird, sich in diesem Punkt nicht mehr an den Pressekodex zu halten, ist unwahrscheinlich. FAZ.net zitiert dazu den Chefredakteur Uwe Vetterick. Der begründet die Linie seiner Zeitung
„(...) mit den Ergebnissen einer repräsentativen Befragung der Zeitung: Sie habe gezeigt, dass viele Leser davon ausgingen, die Täter seien Asylbewerber, wenn keine Nationalität genannt sei“.
Und wenn das stimmt, bedeutet das, dass das eigentliche Problem nicht die vermeintliche Bevormundung von Lesern ist, sondern schlicht und einfach Fremdenfeindlichkeit. Und das macht die Entscheidung der Sächsischen Zeitung doppelt falsch, denn diese Leser sehen in jedem einzelnen aus der Gesamtstatistik herausgelösten Bericht über einen gefassten nordafrikanischen Taschendieb den Beweis dafür, dass ihre Vermutung wohl doch nicht ganz falsch ist.
Aber zurück zur neuen Richtlinie. In den kommenden Monaten will der Presserat einige Leitsätze herausgeben, die mithilfe von Entscheidungen aus der Vergangenheit verdeutlichen, was mit einem begründeten öffentlichen Interesse gemeint ist.
Und hier zum Überblick: Auf dieser Seite zeigt der Presserat die neue und die alte Formulierung in der Gegenüberstellung.
Ein anderer Fall, in dem Uneinigkeit darüber besteht, ob die vorhandenen Regeln eingehalten werden oder überhaupt ausreichen, ist der Streit der Zeitungsverleger mit der öffentlich-rechtlichen Konkurrenz (Altpapier).
Daniel Bouhs hat für das Medienmagazin "Zapp" in Erfahrung gebracht, dass die Zeitungsverleger ihre Drohung jetzt nach und nach wahrmachen und juristisch gegen jedes öffentlich-rechtliche Angebot vorgehen, das mit einem Zeitungsartikel verwechselt werden könnte.
Nachdem Radio Bremen bereits Post vom Anwalt bekommen hatte, ist nun auch beim Rundfunk Berlin-Brandenburg eine Abmahnung eingegangen. Aber vor allem der ARD ist offenbar daran gelegen, das Ganze nicht nach einem erbitterten Streit aussehen zu lassen. Woran die Verhandlungen mit den Verlagen zuletzt gescheitert sind, will der Sender aber auch nicht verraten.
„ARD-Sprecher Grimberg berichtet nun von einem ‚ehrlichen Bemühen aller beteiligten Seiten, zu einer guten Lösung zu kommen‘, sagt aber auch: ‚Es gab in einer letzten Runde noch mal Veränderungen, die dann so offenbar von den Verlegern als akzeptabel befunden wurden. Allerdings eben nicht mehr von der ARD.‘ Details wollte er dazu aber nicht preisgeben. So bleibt der ausschlaggebende Punkt für das Scheitern der Einigung zwischen Verlegern und ARD vorerst unklar.“
In einem großen Interview auf der FAZ-Medienseite (hier für 45 Cent bei Blendle) hat Michael Hanfeld mit dem ZDF-Intendanten Thomas Bellut unter anderem über diesen Punkt gesprochen. Dass auch das ZDF in dieser Sache Streit mit den Zeitungsverlegern bekommen könnte, ist danach wohl unwahrscheinlich.
„Probleme, wie es sie zwischen den Verlegern und der ARD gibt, haben wir nicht. Ich habe von Anfang an gesagt: Wir machen die Geschäftsmodelle der Verlage nicht kaputt. Wir setzen auf Bewegtbild, das haben wir mit der neuen Mediathek noch einmal verstärkt. Wir sind keine Konkurrenz zu den Zeitungen und Zeitschriften, wollen es nicht sein, und dabei wird es bleiben. Die Kulturplattform wird all das bündeln, was Sie in den ZDF-Programmen unter dem Begriff ‚Kultur‘ finden können – ‚aspekte‘, die 3sat-„Kulturzeit“, Dokumentationen, Konzerte und vieles mehr.“
Vor dem ZDF müssten die Verlage übrigens gar keine Angst mehr haben, wenn die Geschichte vor etwas mehr als 50 Jahren eine andere Abzweigung genommen hätte. Beim Googeln fand ich gerade durch Zufall diese Meldung vom 9. Dezember 1964: "ARD lehnt Übernahme des ZDF durch Zeitungsverleger ab."
Nein, dazu wird es wohl nicht mehr kommen. Allerdings befasst eine Kommission der Bundesländer sich zurzeit mit der Frage, ob die Strukturen von ARD und ZDF so noch zeitgemäß sind.
Thomas Bellut dazu:
„Mit der ARD arbeiten wir gut zusammen und suchen nach Gemeinsamkeiten und Synergien. Ich warne aber davor, zu glauben, dass es dabei unmittelbar große Effekte geben wird. (…) Und was Einsparen angeht: Ich kämpfe bei all dem immer für die Pluralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es ist gut und wichtig, dass wir verschiedene öffentlich-rechtliche Angebote haben. Da lohnt ein Blick auf andere Länder, in denen es das nicht gibt. Bei uns gibt es bei Wahlen nicht nur eine Umfrage, nur eine Prognose, nur eine Analyse und Nachwahlberichterstattung. Unser System garantiert Pluralität.“
Und dass das mit der Pluralität stimmt, lässt sich mit einem weiteren Satz aus dem Interview belegen.
„Für uns sind Mehrteiler und Fernsehfilme nach wie vor sehr wichtig. Deutschland ist kein Markt für 45 Minuten lange Stücke zur besten Sendezeit, sondern für Neunzigminüter.“
In der ARD läuft seit dieser Woche die historische Krankenhaus-Serie „Charité“ (Altpapier) - immer dienstags für 45 Minuten um 20.15 Uhr.
Und um das hier noch schnell reinzumogeln. Darüber, wie Zeitungsverlage Fernsehsendern das Wasser abgraben berichtet noch einmal Daniel Bouhs in einem vierminütigen Radio-Beitrag auf WDR5.
Unklare Regeln, dritter Teil. Wer kümmert sich um Hass-Botschaften und erfundene Nachrichten im Internet? In dieser Diskussion haben die Medienanstalten sich jetzt selbst ins Spiel gebracht. In einer gemeinsamen Pressemitteilung empfehlen sie ein „koordiniertes Vorgehen von Bund und Ländern“. Und das klingt schon wieder so sehr nach Fake-News-Bearbeitungsanträgen und Hass-Kommentar-Änderungs-Bescheiden, dass man schon nach den ersten Sätzen denkt: Meldet euch doch einfach, wenn ihr so weit seid. Dann schreiben wir die Vollzugsmeldung in einem Rutsch mit dem Bericht zur Eröffnung des Berliner Flughafens.
Aber gut, wollen wir nicht so misstrauisch sein. Winfried Engel, Vorsitzender der (Achtung, langes Wort) Gremienvorsitzendenkonferenz betont schließlich,
„(…), dass in den Ländern schon viel Know-how und Erfahrung vorhanden sind.“
Welche Regeln die Medienanstalten nicht für ausreichend halten, verraten sie auch schon - leider ebenfalls bürokratisch verklausuliert. Aber im Grunde wünschen sie sich Folgendes:
- Zusätzliche Regeln im Rundfunk-Staatsvertrag, um auch journalistische Angebote kontrollieren können, die nicht von Presse-Unternehmen angeboten werden.
- Einen Auskunftsanspruch für Landesmedienanstalten, um herausfinden zu können, wer hinter strafrechtlich relevanten Inhalten steckt.
- Die Zuständigkeit für die Telemedienaufsicht in allen Ländern. Und sie wollen auch Bußgelder verhängen dürfen.
Ich hätte vielleicht noch einen vierten Wunsch: ein neues Wort für „Telemedienaufsicht“. Ich bekomme das Bild von meinem alten Akustik-Koppler sonst nicht aus dem Kopf.
Auf der FAZ-Medienseite schreibt Hendrik Wieduwilt, wie es zu dem dem Angebot der Medienanstalten überhaupt kam:
„Eingeleitet hat den Vorstoß die von den Landesmedienanstalten gebildete Kommission für Zulassung und Aufsicht (Zak). Sie drohte einem der erfolgreichsten Youtube-Kollektive Deutschlands, ‚Piet Smiet‘, am Dienstag mit der Schließung seines Kanals, bei dem es sich um Rundfunk handele. (…) Piet Smiet zeigt auf Youtube 4,3 Millionen Abonnenten, wie am Computer gespielt wird (…) Dass Piet Smiet aber auch an sieben Tagen pro Woche über 24 Stunden live über die auf solche Spielvideos spezialisierte Plattform Twitch.tv streamt, ist in den Augen der Zulassungskommission Zak ein ‚Rundfunkangebot ohne Zulassung‘."
Und das ist ohne entsprechenden Antrag in Deutschland nun mal nicht erlaubt. Bis zum 30. April hat das Piet-Smiet-Team noch Zeit, sich um die Zulassung zu kümmern. Richtig spannend wird es aber wohl erst, wenn sie sich dazu entscheiden sollten, ihre Videos bei Youtube in Zeitungsartikel-Länge zusammenzufassen. Aber bislang ist da offenbar noch nichts geplant.
Der vierte und für heute letzte Fall, in dem eine Kontroverse über Regeln Anlass für eine Berichterstattung gibt, betrifft die eigentlich in Artikel 26 der türkischen Verfassung verbriefte, aber dort etwas in Vergessenheit geratene Pressefreiheit. Der neue Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat in seiner ersten Rede in Richtung des türkischen Präsidenten den Satz gesagt: „‚Geben Sie Deniz Yücel frei!“ (hier nachzulesen im epd-Bericht)
Auch Außenminister Gabriels Stellungnahme klingt mittlerweile nicht mehr nach diplomatischer Zurückhaltung. Die Welt zitiert ihn mit den Worten:
„‚Mit jedem Tag Haft von Deniz Yücel wird das Unrecht größer, seine Einzelhaft im Gefängnis ist völlig unangemessen (…) Wir werden nicht nachlassen, uns mit allem Nachdruck für seine Freilassung und bessere Haftbedingungen einzusetzen.‘“
Inzwischen ist auch etwas mehr über die Bedingungen bekannt, unter denen Yücel inhaftiert ist. Darüber berichtet Doris Akrap in der taz:
„(…) Yücel (ist) in einer etwa 6 Quadratmeter großen Einzelzelle untergebracht. Dort befinde sich eine Küche und eine Toilette. Durch einen etwa gleich großen eingemauerten Hof vor der Zelle habe Yücel Zugang zu frischer Luft. Den Himmel könne er kaum sehen, da über dem Hof ein engmaschiger Zaun angebracht sei. Außer den Geräuschen, die über den Hof zu ihm dringen, könne er zwar durch die Wände seiner Zelle andere Insassen hören, diese aber nicht verstehen.“
Deniz Yücels Anwalt zitiert sie mit den Worten:
„Angefangen von Yücels Ingewahrsamnahme über seine Inhaftierung bis zu den Bedingungen, unter denen er festgehalten wird: die gesamte Situation ist gesetzwidrig und widerspricht den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.“
Und etwas beruhigend klingt:
„Er liest und schreibt viel. Das ist gut.“
Hoffen wir also, dass er bald wieder in Freiheit ist und es ihm in der Zwischenzeit so gut geht, dass er schon mal etwas Vorarbeit für das Buch über diesen ganzen Irrsinn erledigen kann, das nach seiner Freilassung sicher bald erscheinen wird - und dann hoffentlich auch in der Türkei erhältlich ist.
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+++ Nick Hornby hat für die BBC Nina Stibbes Buch „Love, Nina“ zu einer fünfteiligen Miniserie umgeschrieben. Titelheldin ist das Kindermädchen Nina, die in Briefen über die Seltsamkeiten der Großstadt berichtet und diese mit der im Titel genannten Großformel versieht. Benedikt Frank schreibt auf der SZ-Medienseite darüber. Ihm hat es wohl gefallen. „Es ist wie ein freundliches Märchen, nur mit Nanny Nina statt einer guten Fee und statt eines magischen Waldes bezaubert das Alltägliche.“ Zu sehen freitags ab 20.15 Uhr (zwei Folgen).
+++ Ebenfalls Thema auf der SZ-Medienseite ist das Hörspiel „Hotel Harakiri“, in dem Smudo und der ehemalige Titanic-Chef Thomas Gsella mitspielen. Stefan Fischer: „Songs, Kalauer, Dada und ernsthafte Überlegungen zur kulturellen Verwurzelung gehen eine fruchtbare, unterhaltsame Verbindung ein. Das Hörspiel selbst wuchert über den Sendeplatz im UKW-Programm hinaus, es fläzt sich auf die wohnliche Website hotelharakiri.de, wo es durch Videos sowie die Nachbarschaft zu weiteren ‚falschen Männern in falschen Etagen‘ bereichert wird. Anarchie schließt Gemütlichkeit nicht aus.“ Zu finden auf: www.hotelharakiri.de
+++ Die „You are wanted“-Festspiele gehen weiter. Nur wenige Augenblicke nach der Premiere steht fest: Es wird eine zweite Staffel geben. Darüber berichten eigentlich alle, unter anderem der Tagesspiegel. Und die Bunte ist total aus dem Häuschen, weil Matthias Schweighöfer endlich mal was Privates erzählt. Überschrift: „Er verrät Details über seine Familie!“ (Mit Rufzeichen) Ich verlinke das mal nicht, sondern verrate es gleich hier: Schweighöfer teilt sich mit der Mutter seiner Kinder eine Wohnung. Kreisch!
+++ Dunja Hayali hat der rechtsdrehenden Jungen Freiheit ein Interview gegeben. Die Zeitung kündigt das im Netz schon mal an, und da wird auch das Anliegen deutlich: „Im Gespräch mit der JF forderte Hayali zudem einen unvoreingenommenen Dialog über die politischen Grenzen hinweg. ‚Wir müssen die Meinung des anderen aushalten können, ohne sie sofort zu verunglimpfen oder persönlich zu werden.‘ Zu einer Demokratie gehörten auch unterschiedliche Meinungen. ‚Demokratie kann nicht nur aus ‘Mitte’ bestehen, zu ihr gehören auch Links und Rechts – zumindest solange die Linie nicht überschritten wird, die die Grenze der Demokratie markiert.’“ Das Interview erscheint in der Freitagsausgabe.
+++ Um den Fernsehsender des FC Bayern München ging es hier neulich schon (Altpapier). Nun berichtet Tim Beyer auf zeit.de darüber, wie sich das Geschäft für die Fußballjournalisten verändert hat. „Problematisch wird es zudem, wenn die Vereine Interviewanfragen der Presse zu sensiblen Themen mit dem Hinweis auf im eigenen Kanal geführte Gespräche ablehnen. Oder wenn sie Informationen bewusst vorenthalten. ‚Das ist natürlich eine Gefahr für den Journalismus’, sagt Stenger (Harald Stenger, ehemaliger Pressesprecher des DFB, Anm. Altpapier) Doch genau das passiere derzeit immer öfter, sagen Journalisten. Von einem Bundesligisten aus dem Westen erzählt man sich, dass er eine WhatsApp-Gruppe für Journalisten betreibe, deren Texte dem Verein gefallen. Diese Journalisten erhielten ab und an nützliche Informationen; alle anderen gingen leer aus. Rote Listen gab's schon früher, nur eröffnen sich heute dank der Digitalisierung neue Möglichkeiten.“
+++ Bauer startet das Endlich-besser-leben-Magazin „Einfach sein“. Und alles, was man wissen muss, um das Heft dann nicht zu kaufen, steht, wie Horizont.net netterweise berichtet, fettgedruckt im Editorial: „Die Lektüre könnte Sie rebellischer machen, selbstbewusster, klarer in Ihren Forderungen – an sich, an das Leben oder an den Partner.“
+++ Russische ESC-Kandidatin darf nicht einreisen, berichtet Meedia.
+++ Die erste Folge von Stefan Niggemeiers und Sarah Kuttners neuem Podcast ist online. Hier kann man sie sich anhören. Und wer gerade unterwegs ist oder keine Kopfhörer dabei hat, kann sich zur Einstimmung auch erst mal dieses Interview mit Christoph Reimann vom Deutschlandfunk durchlesen, in dem Sarah Kuttner gleich zu Beginn die Frage beantwortet: Warum das eigentlich? „Weil so diverse Partygespräche dieser Tage beginnen. Man unterhält sich darüber. Man unterhält sich daüber: Hat man schon mal die neue Folge "Walking Dead" gesehen, wie findet man jetzt die letzte Staffel "House of Cards", wie furchtbar war eigentlich der Dschungel, und kennst du dieses YouTube-Ding, wo alle nackig Baumstämme durch die Gegend werfen? Es macht Spaß, darüber zu reden, es ist sehr aktuell, es ist eine Form von Popkultur irgendwie auch, und deswegen reden wir darüber.“
+++ Der Köln-"Tatort" wirkt zwar mittlerweile, als hätte er die Rente bald durch, wird aber in diesem Jahr doch erst 20. Am Sonntag ermitteln Ballauf und Schenk im Kleingärtner-Milieu, kündigt die dpa schon mal an (hier beim Hamburger Abendblatt). Dass als Beispiel für einen experimentierfreudigen "Tatort" ausgerechnet der in Ludwigshafen genannt wird, wirkt dabei ein bisschen so, als würde man Darmstadt 98, dem Tabellenletzten der Bundesliga, ein kreatives Defensiverhalten attestieren. +++ Ebenfalls schon länger dabei, aber bald wieder solo ist Axel Milberg im Kiel-"Tatort". Aber lange bleibt er wohl nicht alleine. Auf dem Foto zur Ankündigung des nächsten "Tatort"-Drehs hat er Christiane Paul im Arm. Die Folge wird aber erst 2018 zu sehen sein.
+++ Die Bild-Zeitung hat Menschen mit einer Behinderung Dinge gefragt, die sich sonst niemand zu fragen traut. Und das kann natürlich zwei Gründe haben: Entweder niemand ist so mutig wie die Bild-Zeitung. Oder die Fragen sind einfach sehr, sehr dumm. Vor allem geht es darum, ob man Menschen mit dem Down-Syndrom „Mongos“ nennen darf. Moritz Tschermak berichtet bei Bildblog darüber. Am besten, Sie entscheiden selbst „Was im Fall von Bild.de dazukommt und besonders grässlich ist: Es handelt sich um einen kostenpflichtigen ‚Bild plus‘-Artikel. Das Schimpfwort ‚Mongo‘ sehen also Millionen Menschen, die täglich bei Bild.de vorbeischauen. Die Antwort, dass dessen Verwendung überhaupt nicht okay ist, erreicht nur die paar Hunderttausend, die ‚Bild plus‘ abonniert haben.
Das nächste Altpapier gibt es am Freitag.
Offenlegung:
Ich habe eine Kolumne bei Bildblog und arbeite hin und wieder für Übermedien.