Regierung will vertrauliche Geburten gesetzlich regeln

Regierung will vertrauliche Geburten gesetzlich regeln
Nach der deutlichen Absage des Deutschen Ethikrates an Babyklappen geht die Diskussion über das Thema weiter. Die Bundesregierung will ein Gesetz für sogenannte vertrauliche Geburten.

Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben derzeit nicht an einem Gesetz zur Abschaffung von Babyklappen. Die Rechtsgrundlagen für Angebote zu vertraulichen Geburten würden derzeit geprüft, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums am Freitag in Berlin. Ein Gesetzentwurf sei aber noch nicht in Vorbereitung. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion kündigte zugleich ein Gesetz zur Ermöglichung der vertraulichen Geburt an.

Der Deutsche Ethikrat hatte sich am Donnerstag mit deutlicher Mehrheit für die Abschaffung von Babyklappen und von Angeboten zu anonymen Geburten ausgesprochen. Sie seien rechtswidrig und ethisch problematisch. Als Alternative schlug das Gremium vor, die bestehenden Beratungsangebote zu verbessern und ein Gesetz zur "vertraulichen Kindesabgabe mit vorübergehend anonymer Meldung" zu beschließen. Dabei wird der Frau zugesichert, dass ihre Daten ein Jahr lang ab Geburt des Kindes nur der Beratungsstelle und nicht den Meldebehörden mitgeteilt werden.

Ministerium startet Forschungsvorhaben

Zudem sei es unerlässlich, eine verlässliche und belastbare Datenbasis zu schaffen, die mehr Licht in dieses hochsensible Dunkelfeld bringe, erklärte das Familienministerium. Dazu habe das Haus im September das Forschungsvorhaben "Anonyme Geburt und Babyklappe" gestartet, das gesicherte Fakten für eine zielgenaue Verbesserung der Hilfesysteme liefern solle.

Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Ingrid Fischbach (CDU) sagte der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitag), in dieser Legislaturperiode solle ein Gesetz zur vertraulichen Geburt kommen. Die Beratungsangebote für schwangere Frauen in Not sollten ausgebaut werden. Die logische Folge sei, "dass dann auch die Babyklappen abgeschafft werden müssen", zitierte die Zeitung Fischbach.

Daten der Mutter werden hinterlegt

Die familienpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU) ergänzte, dass nach dem geplanten Gesetz Schwangere in Not ihr Kind unter ärztlicher Begleitung auf die Welt bringen und in die Obhut einer Einrichtung geben könnten, ohne dass es rechtliche Probleme gebe. Die Daten der Mutter sollten bei einer nicht-staatlichen Beratungsstelle hinterlassen werden. Dem Standesamt sollen sie erst nach Ablauf einer ausreichenden und angemessenen Frist bekannt gegeben werden. Babyklappen verhinderten nicht immer, dass Frauen, die die Schwangerschaft verdrängt hätten und von der Geburt überrascht würden, ihr Kind in Panik töteten, sagte Bär.

Der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU (EAK) sprach sich hingegen für den Fortbestand der Babyklappen aus. Sie seien ein überaus wertvolles Hilfsangebot für Frauen in Not und dienten einem Kind durch fürsorgliche Inobhutnahme. Ein Gesetz zu vertraulichen Geburten könne eine Ergänzung zum bisherigen Angebot von Babyklappen sein, erklärte der EAK-Vorsitzende Thomas Rachel.

Knapp 80 Babyklappen in Deutschland

Babyklappen sind geschützte Wärmebettchen, in die Frauen anonym ihr Neugeborenes legen und zur Adoption freigeben können. Derzeit gibt es bundesweit knapp 80 Babyklappen, die meisten davon in kirchlicher Trägerschaft. Daneben werden in rund 130 Krankenhäusern anonyme Entbindungen angeboten. Dabei gibt die Frau ihre Identität nicht preis.

epd