Mit branchenspezifischen Mindestlöhne könne zielgenauer auf die Entwicklung in einzelnen Bereichen und Regionen reagiert werden, argumentiert die EKD-Kammer für soziale Ordnung. In der Argumentationshilfe wird zugleich betont, auch im Niedriglohnsektor seien Tarifvereinbarungen der beste Weg zu einer gerechten Lohnfindung.
Umstrittene Frage - kein Königsweg
Der EKD-Text "Pro und Contra Mindestlöhne" (hier als pdf) solle dazu beitragen, sinnvolle Kompromisse zu finden, schreiben der Kammervorsitzende Gert. H. Wagner und sein Stellvertreter Reinhard Turre im Vorwort. Sie heben allerdings hervor, es gebe keinen Königsweg, um Leistung, Entlohnung und Würde im Arbeitsleben miteinander in Einklang zu bringen. Die Experten geben zugleich zu bedenken, dass wie in der Gesellschaft insgesamt auch in der evangelischen Kirche die Frage eines allgemeinen Mindestlohns umstritten sei.
In den vergangenen Jahren habe sich der Niedriglohnsektor ausgeweitet, schreiben die Verfasser. Mindestens 1,3 Millionen Erwerbstätige könnten nicht von den Löhnen, die sie erhalten, leben. Ein staatlich festgesetzter Mindestlohn wäre eine Sicherung gegen Lohnverfall in unteren Lohnbereichen, heißt es in dem Text. Durch einen Mindestlohn wäre Armut allerdings noch nicht besiegt, warnt die EKD vor zu hohen Erwartungen.
Kommission soll Lohnhöhe in Pflege aushandeln
In Berlin nahm unterdessen die neue Kommission zur Einführung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ihre Arbeit auf. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) äußerte die Erwartung, dass noch in diesem Jahr ein verbindlicher Mindestlohn für rund 800.000 Beschäftigten in der Pflege eingeführt wird. Nur wenn die Arbeitsbedingungen attraktiv und die Bezahlung angemessen sei, ließen sich genügend junge Menschen für die Arbeit in der Pflege gewinnen, sagte der Minister.
Die Pflegekommission soll die Lohnhöhe aushandeln. Das Bundesarbeitsministerium kann die Beschlüsse der Kommission durch eine Rechtsverordnung für alle Arbeitnehmer in der Branche verbindlich machen. Der Vorsitzende des Gremiums ist Rainer Brückers von der Arbeiterwohlfahrt.
Neben dem Geltungsbereich eines Mindestlohns muss die Frage geklärt werden, ob es in Ost- und Westdeutschland unterschiedlich hohe Mindestlöhne geben und an welchen Tarifverträgen sie sich orientieren sollen. In der Branche werden nach tariflichen oder kirchlichen Vereinbarungen für Pflegehilfskräfte zwischen 7,50 und knapp zehn Euro Stundenlohn gezahlt. Tatsächlich liegen die Entgelte oft deutlich darunter, weil Pflegedienste oder Heime die Tarifverträge nicht anwenden.
Sonderweg im kirchlichen Bereich
Die Pflegekommission stellt einen Sonderweg zur Einführung eines Mindestlohns in der Pflege dar. Grund sind die verfassungsrechtlich geschützten Lohn- und Gehalts-Vereinbarungen der kirchlichen Anbieter, die den größten Teil der Beschäftigten stellen. Sie schließen keine Tarifverträge ab, lehnen sich aber an Tarifverträge im öffentlichen Dienst an.