Darauf hat der Berliner Senat am Montag hingewiesen. Am Mittwoch will das Bundeskabinett seinen Anteil für die geplante Aufstockung des DDR-Heimkinderfonds beschließen. Die ostdeutschen Länder und Berlin haben das bereits Mitte Juni getan.
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Betroffene, die als Kinder und Jugendliche unter der repressiven Erziehung in Heimen der ehemaligen DDR gelitten haben, können sich bis zum 30. September 2014 bei den zuständigen Anlauf- und Beratungsstellen melden. Die Opfer haben Anspruch auf die Erstattung von Hilfsleistungen etwa in Form von Therapien oder Sachleistungen in sozialen Notlagen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro. Nur wer sich bis zum Ablauf der Frist anmeldet, könne in der Folgezeit bis zum 30. Juni 2016 Ansprüche geltend machen.
Die ursprünglich von Bund und Ländern je zur Hälfte für den Fonds zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 40 Millionen Euro hatten nicht ausgereicht, um alle Anträge zu erfüllen. Von September an werden zunächst weitere 25 Millionen Euro bereitgestellt. Die abschließende Höhe des Fonds soll erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Entschädigungsopfer festgelegt werden.
Seit Start des Fonds DDR-Heimerziehung im Juli 2012 haben sich 2.800 Betroffene in der Berliner Beratungsstelle angemeldet. Rund 950 von ihnen haben den Angaben zufolge schon Leistungen aus dem Fonds DDR-Heimerziehung erhalten.
Meldungen von früheren DDR-Heimkindern sind auch online unter www.abeh-berlin.de/anlaufstelle/online-anmeldung/ möglich oder können postalisch an ABeH Berlin, Fregestr. 38a, 12161 Berlin übermittelt werden.