Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag im ersten Bezugsmonat bei 803 Euro, unabhängig davon, ob die Eltern zuvor erwerbstätig waren oder nicht.
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Die unterschiedlichen Bezüge für Mütter und Väter erklärt die Statistikbehörde mit dem Unterschieden beim beruflichen Engagement der Eltern. So waren neun von zehn Vätern (89,9 Prozent), aber nur knapp sieben von zehn Müttern (67,1 Prozent) vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig. Der durchschnittliche Elterngeldanspruch lag für erwerbstätige Väter im ersten Bezugsmonat im Schnitt bei 1.231 Euro monatlich, für erwerbstätige Mütter bei 883 Euro.
Eltern, die vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Elterngeldgrundbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich. Für Erwerbstätige liegt der Maximalbetrag bei 1.800 Euro. Der Anteil der Kinder, deren Väter Elterngeld bezogen hatten, betrug den Angaben zufolge 29,3 Prozent (Mütterbeteiligung: 96 Prozent).