Die Schrift stelle für die deutschen evangelischen Landeskirchen eine wichtige Station auf dem Weg in ein neues Verhältnis von Staat und Kirche dar, betonte der badische Landesbischof Jochen Cornelius-Bundschuh am Dienstagabend in Karlsruhe beim Jahresempfang der badischen Kirchen für die Bundesgerichte.
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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, würdigte die Barmer Erklärung als eine Art "Unabhängigkeitserklärung der Kirche" gegen die Vereinnahmungsversuche durch den nationalsozialistischen Staat und zur Abgrenzung gegenüber den deutschen Christen. Die Denkschrift mit ihren Thesen zu den Aufgaben des Staates und dem Verhältnis der Kirche zum Staat sei wegweisend, sagte Voßkuhle.
Landesbischof Cornelius-Bundschuh betonte, mit der Erklärung hätten wichtige Teile der evangelischen Kirche Abschied vom typisch protestantischen Bündnis von Thron und Altar gezogen. Sie lehnten damit die religiöse Legitimierung gesellschaftlicher Ordnungen ab und entdeckten ihre eigenständige Mitverantwortung für Politik und Wirtschaft. Dies sei ein erster notwendiger Schritt zu einem Selbstverständnis von Kirche als Akteur gewesen in einer offenen und demokratischen Gesellschaft, die zugleich innerevangelische konfessionelle Gräben überwand, betonte der Landesbischof.
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Nach Ansicht des emeritierten Wuppertaler Theologieprofessors Bertold Klappert darf die Schrift aber nicht als Widerstandsdokument überbewertet werden. Die Erklärung habe als Dokument des innerkirchlichen Widerstandes gegen die sogenannten "Deutschen Christen" verstanden werden wollen, sagte Klappert. Die Erklärung sei zwar ein Dokument des Widerstands auch gegen den NS-Staat gewesen und damals auch von der Gestapo so gelesen und bewertet worden. Die Schrift sei aber ein "Dokument für das widerständige Handeln der Laien" gewesen, sagte der 74-jährige evangelische Theologe.