Leistungen aus der Eingliederungshilfe erhalte nur, wer eine bestimmte Einkommensgrenze und ein Vermögen von 2.600 Euro nicht überschreitet, erläuterte der Kasseler Jurist dem Evangelischen Pressedienst (epd).
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Die Eingliederungshilfe kommt unter anderem für die Lohnkosten einer persönlichen Assistenz auf, damit ein schwerbehinderter Mensch selbstständig in seiner eigenen Wohnung leben kann und nicht in ein Heim muss. Welti fordert zusammen mit Behindertenverbänden grundlegende Änderungen: Für die Eingliederungshilfe dürften nicht länger dieselben Bedingungen gelten wie für die Sozialhilfe. Denn diese Leistungen stellten - im Unterschied zu sonstigen Sozialhilfeleistungen - keine Unterstützung in einer kurzfristigen Notlage dar.
Sie sollten vielmehr einen dauerhaft bestehenden Nachteil ausgleichen. Die Folge der aktuellen gesetzlichen Regelungen ist aber laut Welti, dass "diese Menschen oft ihr gesamtes Einkommen für die Finanzierung der Assistenz ausgeben müssen und keine Rücklagen bilden können".
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf eine Reform der Eingliederungshilfe festegelegt. In diesem Zusammenhang, müsse geklärt werden, ob die deutschen Bestimmungen gegen die UN-Behindertenrechtskonvention verstoßen, sagte Welti. In der UN-Konvention werde der Wert selbstbestimmter Teilhabe sehr hoch angesetzt. Dass behinderte Menschen ihr Leben lang auf Fürsorge angewiesen sind, werde zunehmend infrage gestellt. Der Jurist schlägt deshalb vor, ein sogenanntes Teilhabegeld einzuführen, das unabhängig vom persönlichen Einkommen und Vermögen des Behinderten gewährt wird.