###mehr-artikel###
Derzeit werde ein Gesetzentwurf erarbeitet, der die Regelungen des Bundes zur PID in Landesrecht umsetzt.
Der Freistaat schlägt mit seinem Alleingang einen Sonderweg ein: Die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen wollen eine gemeinsame Ethikkommission einrichten. Auch Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg und Hamburg teilen sich ein Gremium.
Entscheidungen anderer Länder sollen nicht gelten
Huml betonte, dass sich Bayern nicht anschließen werde. Im Freistaat dürfe die PID nur mit Zustimmung der künftigen bayerischen Ethikkommission angewendet werden: "Das 'Ja' einer Ethikkommission aus einem anderen Bundesland wird dagegen nicht anerkannt." Als Grund nannte die Ministerin, dass gerade in Bayern mit vielen Anträgen zu rechnen sei, weil hier mehrere PID-Zentren entstehen sollen. Nur mit einer eigenen Ethikkommission könne der Freistaat jeden Antrag sorgfältig prüfen.
Die bayerische Ethikkommission soll aus acht Mitglieder bestehen: vier Fachärzte aus den Bereichen Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Humangenetik, Kinder- und Jugendmedizin sowie Psychiatrie und Psychotherapie, ein Ethik- und ein Rechtsexperte sowie je ein Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen von Patienten und der Selbsthilfe behinderter Menschen.
Durch die Präimplantationsdiagnostik können Ärzte bei Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, vor dem Einpflanzen in den Mutterleib genetisch bedingte Erkrankungen erkennen. Die PID darf nach dem Embryonenschutzgesetz nur unter strengen Voraussetzungen vorgenommen werden. Die Länder sind verpflichtet, die Bundesregelungen umzusetzen.