Laut vorläufigem Fazit der Studie erweise sich das Betreuungsgeld als besonders attraktiv für Familien, "die eine geringe Erwerbsbeteiligung aufweisen, durch eine gewisse Bildungsferne gekennzeichnet sind und einen Migrationshintergrund haben", heißt es in dem Bericht. Demnach nutzen vor allem solche Eltern lieber das Betreuungsgeld, deren Kinder eigentlich in den Kitas gefördert werden sollen.
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Das Betreuungsgeld war von der schwarz-gelben Koalition eingeführt worden. Die von der CSU erkämpfte Leistung lässt sich gemäß der Studie "als besonderer Anreiz für sozial eher benachteiligte Familien identifizieren, kein Angebot frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu nutzen". Deshalb sei "das Betreuungsgeld bezogen auf Fragen der Chancengerechtigkeit kontraindiziert", heißt es in dem Bericht.
Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld von derzeit 100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für maximal 22 Lebensmonate.