"Die Bundesregierung hält damit europarechtliche Vorgaben ein", zitierte die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstagsausgabe) aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Lisa Paus. "Deshalb sind familienbezogene Leistungen und namentlich auch das Kindergeld für Familienangehörige, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat wohnen, zu gewähren."
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Unionspolitiker fordern dem Bericht zufolge dagegen, Zahlungen für im Ausland lebende Kinder zu überprüfen. Die Kindergeldansprüche von Saisonarbeitern für ihre in der Heimat lebenden Kinder summierten sich seit 2008 auf eine Milliarde Euro, hieß es in der Zeitung.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012 haben "uneingeschränkt steuerpflichtige Saisonarbeiter"
aus der EU auch dann in Deutschland Anspruch auf Kindergeld, wenn der Nachwuchs in der Heimat lebt. Das Kindergeld beträgt hierzulande zwischen 184 und 215 Euro im Monat und ist damit deutlich höher als in den meisten Nachbarländern.