Streit zwischen Berliner Senat und Jüdischer Gemeinde noch in diesem Jahr vor Gericht

Streit zwischen Berliner Senat und Jüdischer Gemeinde noch in diesem Jahr vor Gericht
Über den Rechtsstreit zwischen der Jüdischen Gemeinde Berlin und dem Senat über die Auszahlung von Staatsleistungen wird voraussichtlich noch in diesem Jahr entschieden.

Das Verwaltungsgericht Berlin wolle das Verfahren im dritten oder vierten Quartal eröffnen, sagte ein Gerichtssprecher am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Ein genauer Termin stehe aber noch nicht fest.

Berliner Senat und die mit 10.000 Mitgliedern größte jüdische Gemeinde Deutschlands streiten seit vergangenem Frühjahr über die Auszahlung von Staatsleistungen und deren Umfang. Die Zuwendungen wurden in einem 1993 geschlossenen Staatsvertrag geregelt und betragen derzeit rund fünf Millionen Euro jährlich.

Im Kern des Streits geht es darum, ob die Auszahlung der Gelder an Bedingungen geknüpft ist wie etwa die Vorlage eines Wirtschaftsplan durch die Gemeinde. Der Senat dringt auf einen vollständigen Wirtschaftsplan. Die Gemeinde um den Vorsitzenden Gideon Joffe hingegen verneint die Frage, ob zwingend ein Wirtschaftsplan vorgelegt werden muss. Dies sehe der Staatsvertrag nicht vor. Die Gemeinde widersprach ausdrücklich einem anderslautenden Bericht des Evangelischen Pressedienstes (epd) vom 23. April, wonach ein Wirtschaftsplan laut Staatsvertrag Voraussetzung für die finanziellen Zuschüsse des Landes sei.

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Ausgelöst worden sei der Rechtsstreit im vergangenem Jahr, als die Jüdische Gemeinde beim Senat einen Mehrbedarf von etwa elf Prozent angemeldet habe, ohne diesen aus Senatssicht im ausreichenden Maße zu begründen, sagte der Sprecher der für Religionsgemeinschaften zuständigen Senatskulturverwaltung, Günter Kolodziej. Zudem habe die Gemeinde den mehrfach angemahnten Wirtschaftsplan erst mit erheblicher Verspätung und dann unvollständig eingereicht. Daraufhin habe der Senat die Gelder im April 2013 eingefroren. Zur Begründung verwies das Land auf seine Verantwortung gegenüber dem Steuerzahler. "Die Landeshaushaltsordnung verpflichtet uns, mit großer Sorgfalt mit Steuergeldern umzugehen", sagte Kolodziej.

Die Gemeinde wies die Vorwürfe des Senats und die anderslautende Darstellung des epd zurück. Weder sei der strittige Wirtschaftsplan für 2013 zu spät abgegeben worden, noch sei er unvollständig gewesen. Die Repräsentantenversammlung habe Ende 2012 entschieden, die Ausgaben für das erste Quartal 2013 am Wirtschaftsplan des Jahres 2012 zu orientieren und dies dem Senat auch mitgeteilt. Ende März sei schließlich der gesamte Wirtschaftsplan 2013 vom Gemeindeparlament verabschiedet und dem Land zur Verfügung gestellt worden.

Die Jüdische Gemeinde ging deshalb gerichtlich gegen den Senat vor - bisher mit Erfolg. In zwei Eilverfahren wurde der Senat vom Verwaltungsgericht Berlin und zuletzt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verpflichtet, der Jüdischen Gemeinde vorläufig weiterhin monatlich 434.111 Euro zu zahlen (OVG 6 S 6.14), weil ein Ausbleiben der Zahlungen für die Gemeinde existenzbedrohend sein könne. Ungeachtet dessen gibt es noch das Klageverfahren mit einer grundsätzlichen Entscheidung.

Das Vorgehen der Berliner Gemeindeführung ist dabei aber auch intern umstritten. Kritiker des Vorsitzenden Joffe teilen die Position des Senats, dass ein umfangreicher Wirtschaftsplan Bedingung sei für die Zahlung von Staatsleistungen. Der Abstimmung über den strittigen Wirtschaftsplan blieb die Opposition in der Repräsentantenversammlung im März 2013 fern, weil der Stellenplan fehlte. Dieser sei aber elementar für eine solide Haushaltsplanung, hieß es zur Begründung.