Die Personenvereinigung DawaFFM und ihre als Verein eingetragene Teilorganisation Dar al Schabab waren im Frühjahr 2013 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Zur Begründung hieß es, die muslimischen Vereinigungen verstießen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und richteten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung.
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Den Organisationen wurde vorgeworfen, sie wirkten unter dem Deckmantel einer vermeintlich missionarischen Ausrichtung auf eine Radikalisierung von Muslimen hin. Zudem sollten insbesondere junge Menschen zum Salafismus, einer extremistischen Auslegung des Islam, bekehrt werden. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun prüfen, ob das Verbot der Vereinigungen rechtmäßig war.
DawaFFM hatte bereits Ende vergangenen Jahres versucht, mit einem Eilantrag beim Bundesverwaltungsgericht das Verbot zu kippen, war allerdings gescheitert. Bei der Hauptverhandlung am Mittwoch wird laut Pressestelle des Gerichts bereits ein Urteil erwartet.