Jurist: Werben für "Akzeptanz sexueller Vielfalt" in Schule ist grundgesetzwidrig

Jurist: Werben für "Akzeptanz sexueller Vielfalt" in Schule ist grundgesetzwidrig
Werbung für "Akzeptanz sexueller Vielfalt" im Schulunterricht verstößt nach Überzeugung des Rechtswissenschaftlers Ulrich Palm gegen das Grundgesetz.

Akzeptanz bedeute, die Meinung eines anderen zu übernehmen oder zumindest ein zustimmendes Werturteil abzugeben, sagte Palm am Freitag in Stuttgart bei einer Anhörung der CDU-Fraktion im baden-württembergischen Landtag. Ein verfassungsgemäßes Erziehungsziel könne aber nur Toleranz sein, bei der man andere Positionen dulde, ohne seine eigene Überzeugung aufgeben zu müssen.

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Palm nahm in der Anhörung Stellung zu einem Arbeitspapier der grün-roten Landesregierung vom vergangenen Jahr zum neuen Bildungsplan. Das darin aufgestellte Prinzip der "Akzeptanz sexueller Vielfalt" hatte zu einer ablehnenden Petition im Internet mit knapp 200.000 Unterschriften und drei Demonstrationen besorgter Eltern in Stuttgart geführt. Die Regierung hat die Einführung des Bildungsplans inzwischen um ein Jahr auf 2016 verschoben und einen Teil der umstrittenen Formulierungen herausgenommen.

Der Juraprofessor von der Universität Hohenheim wies darauf hin, dass Eltern nach geltender Rechtsprechung zwar kein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung des Sexualkundeunterrichts hätten und ihre Kinder auch nicht von diesem Unterricht befreien könnten. Zugleich stehe der Staat aber in der Pflicht, das Schamgefühl der Kinder zu achten, auf religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Eltern Rücksicht zu nehmen und den Schülern keine Wertüberzeugungen aufzudrängen.