Nicht berücksichtigt würden all jene Schwangere, die ihre Identität nicht preisgeben, aber ihre Kinder behalten wollten, erklärte pro familia am Montag in Wuppertal. Der Gesetzentwurf sehe leider nur Regelungen für Schwangere vor, die sich gezwungen sähen, ihre Neugeborenen zur Adoption freizugeben.
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Daher müssten Frauen, die sich für eine vertrauliche Geburt entschieden, darüber informiert werden, dass sie ihre Zustimmung zur Adoption widerrufen könnten, forderte die Beratungsstelle. Schwangere Frauen sollten auch die Möglichkeit erhalten, ihr Kind anonym zu bekommen und trotzdem behalten zu dürfen. Außerdem sollten sie anonym gebären können, ohne die angebotene Beratung in Anspruch zu nehmen.
Das Gesetz zur vertraulichen Geburt erlaubt schwangeren Frauen in sozialen Notlagen, ihr Kind in einem sicherem medizinischen Umfeld zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen. Das soll mit Hilfe von Fachberatungsstellen zur vertraulichen Geburt geschehen, die über eine bundesweite Hotline erreichbar sind. Die Rechte des Kindes, die Rechte des Vaters ebenso wie die Rechte der Frau sind neben Fragen zum Ablauf einer vertraulichen Geburt Gegenstand dieser vorgeschalteten Beratung.
Anschließend legt die werdende Mutter fest, dass ihre Daten erfasst, aber in einem Umschlag versiegelt werden. Auf diesem Kuvert sollen nur ihr Pseudonym aus Vor- und Zuname, Name und Geburtsdatum des Kindes sowie Angaben zur Beratungsstelle stehen. Die Umschläge werden beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben deponiert und ruhen dort in der Regel für 16 Jahre.