"Wenn die Zeichen nicht trügen, nehmen der Staat und die organisierten Muslime gerade eine neue Etappe in Angriff", schreibt der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland in einem Gastbeitrag für die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagsausgabe). Unter anderem verweist er auf die Vereinbarungen einzelner Bundesländern zur Einführung von islamischem Religionsunterricht und die Neuausrichtung der Islamkonferenz unter Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).
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Voraussetzung für die Anerkennung des Islam als öffentlich-rechtliche Körperschaft analog zu den christlichen Kirchen sei jedoch ein "langfristiger Mentalitätswechsel" der Muslime. "Hierbei sind die die Imame und die Funktionäre in den Verbänden gefordert", schreibt Heinig. Wer öffentliche Rechte haben wolle, müsse auch staatliche Rechtspflichten respektieren. Unter anderem müsse klar sein, wer zu einer Religionsgemeinschaft gehört und wer für wen gegenüber dem Staat spricht.
"Doch anders als zuweilen befürchtet, verlangt das Grundgesetz keine Verkirchlichung. Glaubenskongregationen, Bischofskonferenzen und Landeskirchenämter können sich die Muslime sparen", schreibt der Göttinger Jura-Professor.