Kampf gegen Kinderpornografie: Union für längere Mindestspeicherfristen

Kampf gegen Kinderpornografie: Union für längere Mindestspeicherfristen
Die geplante Verschärfung des Strafrechts im Kampf gegen Kinderpornografie geht der Union nicht weit genug.

Der Entwurf des Justizministers sei zwar eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen, aber "was nützt eine erweiterte Strafbarkeit beim Thema Kinderpornografie, wenn die Fahndungsmöglichkeiten wegen fehlender Mindestspeicherfristen stark begrenzt sind", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), der "Passauer Neuen Presse" (Montagsausgabe). Handlungsbedarf sieht er bei der Speicherung der Verbindungsdaten.

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Die meisten Täter bewegten sich in der Anonymität des Netzes. Daher seien die Verkehrsdaten die wichtigsten Ermittlungsansätze, erklärte Bosbach: "Wenn diese jedoch von den Providern rasch gelöscht werden, greifen die Ermittler ins Leere und die Täter kommen straflos davon."

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will den unbefugten Handel mit Nacktbildern umfassend unter Strafe stellen. Ein Gesetzentwurf zur Neuregelung des Sexualstrafrechts wurde zur Abstimmung an die anderen Ressorts versandt. Künftig sollen sogenannte Posing-Bilder, also Aufnahmen von nackten oder halbbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen, strafbar sein - wie auch der Handel oder Tausch von allen anderen Nacktbildern, die unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten entstanden.