Nach einem Bericht der Zeitung "Die Welt" (Samstagsausgabe) hat der Minister einen Gesetzentwurf zur umfassenden Neuregelung des Sexualstrafrechts vorgelegt, der am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts versandt wurde. Im Zentrum des Referentenentwurfs steht die Verschärfung der Strafrechtsnormen zur Kinderpornografie.
Wie es darin heißt, wird die "unbefugte Herstellung, Weitergabe und Verbreitung von bloßstellenden Bildaufnahmen oder von Bildaufnahmen unbekleideter Personen, insbesondere von Kindern, auch außerhalb von Wohnungen oder geschützten Räumen" unter Strafe gestellt. Damit sind künftig nicht nur sogenannte Posing-Bilder strafbar - also Aufnahmen von nackten oder halbbekleideten Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonten Körperhaltungen, sondern auch der Handel oder Tausch von allen anderen Nacktbildern, die unter Verletzung von Persönlichkeitsrechten entstanden sind.
Auch "Cybergrooming" wird strafbar
Maas reagierte damit auch auf den Fall des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der von einer kanadischen Firma Fotos nackter Kinder bezogen haben soll. Im Rahmen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover war eine Debatte über die lückenhafte Rechtslage beim Erwerb solcher Bilder entbrannt. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern umgesetzt.
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Der Gesetzentwurf, der der Zeitung vorliegt, enthält darüber hinaus weitere Änderungen des Sexualstrafrechts. So soll eine neue Vorschrift geschaffen werden, die "kinder- und jugendpornografische Live-Darbietungen" verbietet. Außerdem wird die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten verlängert: Statt wie bisher ab dem 21. Lebensjahr des Opfers setzt die Verjährungsfrist künftig erst ab dem 30. Lebensjahr ein. Auch wird das "Cybergrooming" strafbar. Dabei geht es um pädophile Täter, die per Mail oder in Chatforen Kontakt zu Kindern aufnehmen. "Künftig werden alle Formen der modernen Kommunikation ausdrücklich erfasst", heißt es in dem Entwurf.
Der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Schutzbefohlenen soll erweitert werden. Gerichte hatten Aushilfslehrer in der Vergangenheit von diesem Tatvorwurf freigesprochen, weil sie kein "Obhutsverhältnis" zu den Schülern unterhielten. Das soll künftig nicht mehr möglich sein.