EuGH urteilt über Vorratsdatenspeicherung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilt am heutigen Dienstag über die Rechtmäßigkeit der verdachtslosen Speicherung von Milliarden Telefon- und Internetdaten.
Eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass Anbieter die Kommunikationsdaten aller Bürger bis zu zwei Jahre lang aufbewahren, um Ermittler bei der Aufklärung schwerer Straftaten zu unterstützen.
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In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2010 das Umsetzungsgesetz zur EU-Richtlinie gekippt hatte.