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Die Integrationsbeauftragte wandte sich gegen Bestrebungen einzelner Verbände, beispielsweise das Kopftuch-Verbot für Schulen aufzuweichen. "Die staatliche Neutralität ist ein hohes Gut", sagte Lüke. Dies gelte insbesondere für die Justiz und den Polizeivollzugsdienst, wo die staatliche Gewalt ihren unmittelbaren Ausdruck finde. Grundsätzlich sei die Regelung auch für den Schuldienst sinnvoll, wo es um die politische und weltanschauliche Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen gehe. Allerdings räumte Lüke ein, dass es durchaus auch sinnvoll sein könne, wenn im Schulalltag durch bestimmte Symbole die Vielfalt der Gesellschaft zum Ausdruck gebracht werde.
Seit Februar 2005 gilt in Berlin ein Neutralitätsgesetz, wonach sichtbare religiöse Symbole und religiös geprägte Kleidungstücke in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes verboten sind. Berlin war damit das erste Bundesland, das nicht nur das Kopftuch bei muslimischen Lehrerinnen verbot, sondern auch das Tragen eines christlichen Kreuzes etwa bei Richtern und Polizisten regelte.
Lüke warnte zugleich vor einer Diskriminierung von Menschen, die sichtbare religiöse Symbole oder religiös geprägte Kleidungsstücke in Privatunternehmen und im Alltag tragen. "Das Neutralitätsgesetz darf nicht zu Vorurteilen in der Gesellschaft führen", betonte sie. In diesem Zusammenhang verwies die Integrationsbeauftragte auf die Antidiskriminierungsstelle, die in Folge des Neutralitätsgesetzes eingerichtet worden ist.
Ausnahme für Religionslehrer
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zog der damalige SPD-PDS geführte Senat die Konsequenzen aus dem sogenannten Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom September 2003. Die Karlsruher Richter hatten den Ländern aufgegeben, die Zulässigkeit weltanschaulicher Symbole ausdrücklich zu regeln.
Auf Kritik war das Neutralitätsgesetz bei seiner Einführung unter anderem bei muslimischen und jüdischen Verbänden gestoßen. Vom Verbot sichtbarer religiöser Symbole sind in erster Linie Beschäftigte in der Rechtspflege, des Justizvollzugs und der Polizei betroffen. Eine Ausnahme gibt es für Berufsschulen sowie für Lehrer, die Religions- und Weltanschauungsunterricht erteilen.