Das Gericht verhandelt die Anfechtungsklage der Politikerin gegen den Entzug des Titels "Dr. phil." durch die Düsseldorfer Hochschule. Das Verfahren, mit dem Schavan den Titel für ihre 1980 vorgelegte Dissertation mit dem Titel "Person und Gewissen" zurückbekommen will, findet vor der 15. Kammer des Gerichts statt.
Unterlagen an Medien gelangt
Das Gericht muss beurteilen, ob das Verfahren zur Aberkennung des Titels rechtmäßig war und ob die Fakultät im Februar vergangenen Jahres Fehler begangen hat. Die Anwälte von Schavan bezweifeln die Rechtmäßigkeit des Titelentzugs und verweisen unter anderem darauf, dass Unterlagen im Vorfeld der damaligen Fakultätsratssitzung unzulässigerweise an die Presse gegeben worden waren. Schavan wird einem Bericht der "Welt" (Mittwoch) zufolge nicht persönlich an der Verhandlung teilnehmen.
###mehr-artikel###Schavans Anwälte halten den Entzug des Doktorgrades für nicht verhältnismäßig. Die Zahl der von der Hochschule behaupteten Zitierverstöße sei im Verhältnis zum Umfang der damaligen Doktorarbeit nur geringfügig gewesen, argumentieren sie. Vor Gericht werden daher unter anderem auch die 1980 gängigen Zitierregeln eine Rolle bei der Urteilsfindung spielen. Die streitenden Parteien haben die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung zu gehen. Auch der Gang vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.
Der Dekan der Philosophischen Fakultät der Hochschule hatte den Entzug des Doktortitels damit begründet, dass in Schavans Dissertation "in bedeutendem Umfang nicht gekennzeichnete wörtliche Übernahmen fremder Texte zu finden sind". Die Häufung und Konstruktion dieser wörtlichen Übernahmen, auch die Nichterwähnung von Literaturtiteln in Fußnoten oder sogar im Literaturverzeichnis, hätten gezeigt, dass die damalige Doktorandin "systematisch und vorsätzlich über die gesamte Dissertation verteilt gedankliche Leistungen vorgab, die sie in Wirklichkeit nicht selbst erbracht hatte", hieß es.
Unverhältnismäßige Härte?
Das Gericht muss prüfen, ob die Aberkennung des Titels für Schavan möglicherweise unverhältnismäßig hart gewesen ist. Schavan hatte damals ihr Studium an der Universität Düsseldorf weder mit dem Staatsexamen noch mit dem Magister abgeschlossen, sondern gleich mit dem Doktortitel. Sollte es bei der Aberkennung des Titels bleiben, hätte die einstige Bundesbildungsministerin keinen Hochschulabschluss vorzuweisen. Wenige Tage nach der Aberkennung durch den Fakultätsrat im Februar vergangenen Jahres war Schavan vom Amt als Bundesbildungsministerin zurückgetreten.