Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Simbikangwa zu den Drahtziehern des Massenmordes zählte, bei dem 1994 etwa 800.000 Menschen getötet wurden. Das Urteil fiel am Freitagabend nach zwölfstündiger Marathonsitzung. Simbikangwa hatte die Vorwürfe während der Gerichtsverhandlung bestritten.
"Es ist ein wichtiger Präzedenzfall, denn es ist das erste Mal, dass ein Völkermord in Paris geahndet wird. Das zeigt, dass die mutmaßlichen Völkermörder aus Ruanda, egal wo sie sich heute aufhalten, nicht mehr weiter straffrei bleiben", sagte Alain Gauthier, Sprecher der Nebenkläger, nach einem Bericht der Zeitung "Le Parisien" (Samstagsausgabe). Er hatte Simbikangwa und zwei Dutzend weitere mutmaßliche Völkermörder gemeinsam mit seiner aus Ruanda stammenden Frau aufgespürt.
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Nach internationalem Recht verjährt Völkermord nicht. Das Verbrechen kann überall auf der Welt geahndet werden. In Frankfurt am Main war im Februar ein ehemaliger ruandischer Bürgermeister zu 14 Jahren Haft verurteilt worden.
Die Anklage hatte zunächst auf Beihilfe zum Völkermord gelautet. Simbikangwa wurde letztlich aber wegen Völkermords verurteilt. In dem sechs Wochen dauernden Prozess waren etwa 40 Zeugen aufgetreten, die ein teils widersprüchliches Bild des Angeklagten zeichneten. Einige von ihnen hatten ausgesagt, Simbikangwa habe die Hutu-Milizen mit Waffen versorgt und Straßensperren beaufsichtigt, an denen Tutsis herausgefiltert wurden, um sie zu töten. Unter den Zeugen befand sich allerdings auch ein Tutsi, der vor Gericht erklärte, dass Simbikangwa ihn vor den Hutu-Mördern in Sicherheit gebracht habe.
In Ruanda waren 1994 innerhalb von drei Monaten etwa 800.000 Menschen getötet worden, die meisten von ihnen Angehörige der Minderheit der Tutsi.