Bundeskabinett billigt Gesetz zur Sukzessivadoption für Homosexuelle

Foto: dpa/Michael Löwa
Bundeskabinett billigt Gesetz zur Sukzessivadoption für Homosexuelle
Die Bundesregierung hat eine Erweiterung des Adoptionsrechts für homosexuelle Lebenspartnerschaften auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur sogenannten Sukzessivadoption.

Damit soll gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt werden, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bisher ist Schwulen und Lesben nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich. Die gemeinsame Adoption eines Kindes bleibt ihnen aber auch mit dem neuen Gesetz weiter verwehrt.

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Maas sagte nach der Kabinettssitzung, das Gesetz sei "ein weiterer wichtiger Schritt zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften". "Wir werden darauf hinwirken, dass bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften beendet werden", betonte der Minister.

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das das Recht auf Sukzessivadoption für homosexuelle Paare verlangt. Die Karlsruher Richter verlangten eine Umsetzung bis zum 30. Juni 2014.