Das Verbot betrifft nicht nur explizit gleichgeschlechtliche Ehepaare, sondern auch Alleinstehende. Ein entsprechendes Dekret wurde am Donnerstag auf der Webseite der russischen Regierung veröffentlicht.
Das Dokument sieht einige Erleichterungen für russische Bürger vor, die ein Kind adoptieren wollen. So müssen diese nun künftig keinen schriftlichen Nachweis über den technischen und hygienischen Zustand ihrer Wohnung beibringen. Zudem werden die Entscheidungsfristen der Behörden verkürzt.
Ob die Regelung Deutschland betrifft, ist unklar
Ausländern hingegen wird die Adoption russischer Kinder erschwert. So verbietet die russische Regierung die Adoption "Personen, die in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stehen, die von einem Staat als Ehe anerkannt und registriert wurden, wie auch Personen, die Bürger eines solchen Staates sind und nicht verheiratet sind".
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Betroffen sind damit Länder wie Spanien, Frankreich und Großbritannien, aus denen in der Vergangenheit viele russische Waisenkinder adoptiert wurden. Ob die Regelung auch Deutschland betrifft, ist hingegen unklar, da die Homo-Ehe in der Bundesrepublik zwar legalisiert ist, aber solche Paare noch kein Adoptionsrecht besitzen.
Bislang galt in Russland nur ein grundsätzliches Adoptionsverbot für US-Bürger. Moskau hatte das Verbot als Reaktion auf den von Washington verhängten Magnitsky Act, ein Einreise- und Kontoführungsverbot für russische Beamte, die der Korruption verdächtigt werden, eingeführt.