Gericht untersagt rechtsextreme Demo vor Dresdner Frauenkirche

Gericht untersagt rechtsextreme Demo vor Dresdner Frauenkirche
Rechtsextremisten dürfen am Donnerstag nicht vor der weltberühmten Dresdner Frauenkirche demonstrieren.

Wie das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Mittwoch in Bautzen mitteilte, bestätigten die Richter die Auflage der Stadt Dresden, die Versammlung an einem anderen Ort als dem Dresdner Neumarkt abzuhalten. Die Stadt erinnert am 13. Februar an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg. Seit Jahren missbrauchen Rechtsextremisten den Gedenktag für ihre Propaganda.

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Die Entscheidung des Gerichts wurde unter anderem mit einer bereits angemeldeten Veranstaltung begründet. Alljährlich lädt die Gesellschaft zur Förderung der Frauenkirche am 13. Februar auf dem Neumarkt zum stillen Gedenken ein. Wie das sächsische Oberverwaltungsgericht weiter mitteilte, würde im Falle einer Kundgebung der rechtsgerichteten Gruppe das stille Gedenken auf dem Neumarkt "empfindlich gestört".

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Das Verwaltungsgericht Dresden hatte bereits am Freitag entschieden, die Versammlung mit etwa 500 angemeldeten Teilnehmern zu verlegen. Die Rechtsextremen hatten daraufhin am Montag Beschwerde beim OVG eingelegt. Hintergrund der Demonstrationen ist der Luftangriff der Alliierten vor 69 Jahren. Bei den schweren Bombardements vom 13. bis 15. Februar 1945 auf Dresden starben rund 25.000 Menschen.