Wie die Tageszeitung in ihrer Online-Ausgabe am Dientag berichtete, sollen Mitglieder je nach Beitragshöhe unterschiedlich schnell Zugang zu Gelegenheiten zur Selbsttötung erhalten.
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Laut der neuen Satzung, aus der die Zeitung zitiert, gibt es bei "Sterbehilfe Deutschland" künftig vier Gruppen von Mitgliedern. In der günstigsten Kategorie zahlten Mitglieder 50 Euro pro Jahr, erhielten aber keine Suizid-Begleitung. Wer 200 Euro im Jahr gebe, könne nach dreijähriger Mitgliedschaft auch eine Assistenz bei der Selbsttötung erhalten, sofern diese nach den "Ethischen Grundsätzen" des Vereins möglich ist, hieß es. Bei einer Einmalzahlung von 2.000 Euro verkürze sich laut Satzung die Wartezeit auf ein Jahr.
Wer einen einmaligen Beitrag "in Höhe von 7000 Euro" leiste, habe nach der neuen Satzung eine "Lebensmitgliedschaft mit Sonderbeitrag", hieß es weiter. Bei ihr entfalle dem Bericht zufolge die Wartefrist bei der Beihilfe für die Selbsttötung. In diesen Fällen "bemüht sich der Verein, die Voraussetzung der Ethischen Grundsätze besonders zügig zu klären", zitiert die "Welt" aus der Satzung.
Zum andern sei in der neuen Satzung die bisher geltende, sogenannte "Geld-zurück-Garantie" gestrichen worden. Diese Regelung, die im September 2012 eingeführt wurde, sah vor, dass sämtliche Beiträge eines Mitglieds an dessen Angehörige zurückbezahlt werden, wenn die Person durch eine vom Verein organisierte Selbsttötung aus dem Leben scheidet. Der Sterbehilfe-Verein Kuschs hat den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 41 Menschen bei der Selbsttötung unterstützt.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und andere Politiker der großen Koalition haben eine parlamentarische Initiative angekündigt, die ein Verbot jeglicher organisierter Beihilfe zur Selbsttötung als Ziel hat. In der vorherigen Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP war ein Gesetzentwurf gescheitert, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen wollte.