Wie die Hamburger Behörde für Gesundheit mitteilte, stehen die Mitglieder der Ethik-Kommission für sechs nördliche Bundesländer inzwischen fest. Das Gremium muss nach dem Gesetz für die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) über jeden Einzelfall entscheiden.
Eine erste Zusammenkunft der Kommission werde es voraussichtlich in der zweiten Februarwoche geben. Für die Kommission haben Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Zusammenarbeit vereinbart.
Verordnung tritt am 1. Februar in Kraft
Bei der PID werden befruchtete Eizellen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf schwere Erbkrankheiten untersucht. Ausgelöst durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Bundestag 2011 beschlossen, diese Tests in Ausnahmen zu erlauben. Danach sind die Gentests an Embryonen bei der künstlichen Befruchtung möglich, wenn aufgrund der Anlagen des Elternpaares ein hohes Risiko für eine schwere Erbkrankheit des Kindes zu befürchten ist oder die Gefahr einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Der Gesetzgeber schätzt die Zahl der Fälle auf wenige hundert im Jahr.
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Für die Umsetzung, für die die Länder verantwortlich sind, hat der Bund eine Verordnung verabschiedet, die an diesem Samstag in Kraft tritt. Sie nennt allerdings keine Frist, bis wann die Länder alle Voraussetzungen geschaffen haben müssen.
Die Länder sind nach der Verordnung auch für die Zulassung von PID-Zentren zuständig. Nur dort dürfen die Gentests vorgenommen werden. In Hamburg liegt nach Angaben der Gesundheitsbehörde bislang ein Antrag vor. Eine Zulassung könnte nach Begutachtung und Begehung der Einrichtung noch im Februar erfolgen, hieß es.