Greenpeace und der Forstbesitzer Fried Graf von Bernstorff, denen Grundstücke über dem Gorlebener Salzstock gehören, reichten nach eigenen Angaben am Donnerstag beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen eine sogenannte Veränderungssperre ein.
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Das Gericht solle diese Verordnung für unwirksam erklären, sagte Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler. Die im Jahr 2005 von der Bundesregierung erlassene Sperre verbietet Veränderungen im Salzstock unterhalb einer Tiefe von 50 Metern. Nach Auffassung der Kläger sollten durch die Maßnahme eine andere Nutzung verhindert und der Standort als Endlager gesichert werden.
Die Veränderungssperre läuft regulär im August 2015 aus. Ein ebenfalls am Donnerstag veröffentlichtes Rechtsgutachten von Greenpeace kommt zu dem Schluss, dass die Sperre bereits mit Inkrafttreten des Standortauswahlgesetzes im vergangenen Jahr unwirksam wurde. Auf dieses Gutachten stützt sich die neuerliche Klage.